10. Dezember 2021 –

Impfpflicht

Bundestag beschließt erste begrenzte Corona-Impfpflicht

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der Bundestag eine erste begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal und weitere Krisenregelungen beschlossen. Für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen stimmten am Freitag 571 Abgeordnete.

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Eine Pharmazeutin zieht im Impfzentrum für Fußgänger und Radfahrer eine Spritze mit dem Impfstoff von Moderna auf, Foto: picture alliance/dpa

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der Bundestag eine erste begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal und weitere Krisenregelungen beschlossen. Für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen stimmten am Freitag 571 Abgeordnete. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich. Am Nachmittag soll darüber auch noch der Bundesrat in einer Sondersitzung abschließend entscheiden.

Konkret sollen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Neben Ärzten sollen künftig befristet auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte mitimpfen können. Ergänzt und verlängert werden sollen Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Corona-Beschränkungen.

(dpa)

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