02. April 2020 –
Niedersachsen will die Baumärkte ab Samstag wieder für Privatpersonen zugänglich machen. Ein "Lockerungssignal" ist das aber nicht, wie Ministerpräsident Weil betont.
Die Baumärkte und Gartencenter in Niedersachsen dürfen ab Samstag wieder ihre Türen für Privatkunden öffnen. "Wir werden zum Wochenende auch wieder eine Öffnung für Baumärkte und Gartencenter in Niedersachsen vorsehen", sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Mittwoch. Damit passe sich Niedersachsen an die Lage in anderen Bundesländern an.
Ab Samstag dürfen dann nicht mehr nur Gewerbetreibende oder Handwerker in die Baumärkte, sondern auch Privatleute. Weil begründete den Schritt damit, dass die unterschiedlichen Regelungen zwischen den Bundesländern "unerwünschte Wanderungsbewegungen" ausgelöst hätten. Er betonte aber auch: "Das ist alles andere als ein Lockerungssignal." Vielmehr solle mit der Änderung vermieden werden, dass wegen des Grenzverkehrs andernorts das Risiko für Infektionen steigt.
Uneinheitliche Regelung sorgte für Kritik
Die uneinheitlichen Regelungen zwischen den Bundesländern waren bereits im Vorfeld kritisiert worden. So hatte sich das Auricher Baumarkt-Unternehmen Baustoff Zentrale Nord (BZN) am Dienstag in einem offenen Brief an Landesregierung und Kommunen gewandt. Was in einem Landkreis untersagt sei, scheine einige Kilometer entfernt kein Probleme zu sein, bemängelte Geschäftsführerin Heike Beenen.
Uneinheitliche Regelungen führten aber dazu, dass Arbeitsplätze gefährdet seien und der Einkaufstourismus blühe. Alle hygienischen Vorkehrungen zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden seien getroffen worden. Die BZN betreibt im Weser-Ems-Gebiet zwölf Baumärkte und elf Baustoffhandlungen.
In der Bremer Allgemeinverfügung, die die Öffnung bestimmter Betriebe zur Eindämmung des Coronavirus regelt, heißt es unter Punkt 1.f ohne weitere Einschränkung: "Ausdrücklich nicht geschlossen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, ..., Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel." In Niedersachsen lautete die Regelung bislang unter Punkt 9: "Betreibern von Baumärkten ist die Abgabe von Waren an nichtgewerbliche Kunden (Privatkunden) untersagt. Die Kunden haben nachzuweisen, ein entsprechendes Gewerbe auszuüben".
Begünstigung von Einkaufstourismus
Diese unterschiedliche Regelung begünstigte auch aus Sicht des Handelsverbandes Niedersachsen-Bremen das Phänomen des Einkaufstourismus. "Warum ein bestimmter Typus einer Betriebsform in einem Bundesland einen höheren Schutzfaktor genießt als in einem anderen, erklärt sich niemandem", sagte Hauptgeschäftsführer Mark Alexander Krack der Deutschen Presse-Agentur.
BZN-Gesellschafter Lars Logemann erläuterte das Problem so: "Vor unseren Märkten stehen oft auch ältere Menschen, die nur etwas für den Notbedarf brauchen, etwa wenn zu Hause eine Lampe kaputt gegangen oder eine Dichtung gerissen ist. Diesen Kunden können wir nicht sofort helfen, da wir Ihnen im Moment nichts direkt verkaufen dürfen."
Mit einer Änderung der Regeln in Niedersachsen kommt die Landesregierung einem Appell von BZN-Chefin Beenen nach, die in ihrem Brief gefordert hatte: "Die Grundversorgung der Bürger, Institutionen und sozialen Einrichtungen muss gewährt bleiben." Das Familienunternehmen BZN beschäftigt 700 Mitarbeiter.
(dpa)