08. September 2021 –

Landgericht Osnabrück

Mord an junger Frau zum dritten Mal vor Gericht

Wegen Mordes an einer jungen Frau muss sich ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter zum dritten Mal vor Gericht verantworten.

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08.09.2021: Beim Auftakt eines erneuten Prozesses vor dem Landgericht Osnabrück sitzt der wegen Mordes an einer Studentin 2015 im Klosterwald bei Loccum Angeklagte (M) im Sitzungssaal und spricht mit seiner Anwältin Louisa Krämer (l). Rechts steht Rechtsanwalt Torben Werk. In einem ersten Prozess war der vorbestrafte Vergewaltiger wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Gegen dieses erste Urteil legten die Angehörigen Revision ein, sie wollten eine Verurteilung wegen Mordes erreichen. Der zweite Prozess in Verden endete 2019 überraschend mit einem Freispruch. Nun beginn der dritte Prozess vor dem Landgericht Osnabrück, nachdem erneut Angehörige des Opfers erfolgreiche Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingelegt hatten. , Foto: picture alliance/dpa

Wegen Mordes an einer jungen Frau muss sich ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter zum dritten Mal vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen den 53-Jährigen begann am Mittwoch in Osnabrück. Er habe "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" und aus anderen niedrigen Beweggründen gemordet, warf ihm die Staatsanwältin in der Anklageschrift vor.

Der Mann hatte im September 2021 Ausgang aus dem Maßregelvollzug in Rehburg in Niedersachsen gehabt. Als er zurückkehrte, lag eine 23 Jahre alte Studentin getötet an einer abgelegenen Stelle des Waldes am Kloster Loccum. Sie wurde Tage später von ihrem Vater gefunden.

In einem ersten Indizienprozess hatte das Landgericht Verden den Angeklagten 2017 wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Angehörigen der Toten legten aber Revision ein, sie forderten eine Verurteilung wegen Mordes. Ein zweiter Prozess in Verden endete 2019 überraschend mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen. Auch dieses Urteil fochten die Familie und die Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich an. Der BGH machte von der Möglichkeit Gebrauch, den Fall zur Neuverhandlung an ein anderes Gericht zu überweisen.

(dpa)

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