20. August 2020 –

Maskenpflicht im Unterricht

Ärztekammer Bremen gegen Maskenpflicht im Schulunterricht

Die Bremer Ärztekammer spricht sich gegen eine Maskenpflicht in den Schulen aus. Man müsse den Nutzen der Beschränkungen abwägen. Von daher zieht die Bremer Ärztekammer andere Maßnahmen vor.

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Foto: picture alliance/dpa

Die Ärztekammer Bremen hält eine Maskenpflicht während des Unterrichts im Klassenraum an Schulen für nicht sinnvoll. Bei allen Maßnahmen müssten Nutzen und Schaden abgewogen werden, sagte Kammerpräsidentin Heidrun Gitter am Donnerstag. «Kinder und Jugendliche haben unter vielen mit guter Absicht angeordneten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung besonders gelitten.» Eine Maskenpflicht in Klassenräumen bedeute eine weitere Belastung.

Gitter stützte damit die Linie der Bremer Landesregierung, die eine Maskenpflicht in Schulen ablehnt. Im kleinsten Bundesland fängt die Schule wie in Niedersachsen am 27. August wieder an. In Niedersachsen sollen auf Gängen und Korridoren Masken Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden, aber nicht im Unterricht. Einige Länder haben auch für den Unterricht Maskenpflicht angeordnet.

Infektionsschutz soll anderweitig gewährleistet werden

Zwar könne eine richtig getragene Maske das Risiko einer Ansteckung vermindern, sagte die Kammerpräsidentin. Doch sie fügte hinzu: «Einen Mund-Nasen-Schutz während der Unterrichtszeit zu tragen, ist körperlich belastend.» Besser sei es, das Risiko durch feste Lerngruppen, Abstandhalten und großzügige vorausschauende Teststrategien zu begrenzen.

Gitter sah es als unvermeidbar, dass es in Schulen zu Infektionen und auch Schließungen kommen werde. «Wir müssen uns also so gut wie möglich schützen, werden aber ein Restrisiko unter Abwägung aller Gegebenheiten tragen müssen», sagte sie.

(dpa)

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