19. Januar 2024 –
Nach dem tödlichen Unfall bei einem Vater-Kind-Zeltlager in Toppenstedt trauert eine ganze Region. Ein Fünfjähriger und ein Mann werden bei der Ausfahrt mit einem Radlader tödlich verletzt. Der Fahrer muss sich am Montag vor Gericht verantworten.
Der Radlader-Unfall von Toppenstedt südlich von Hamburg im vergangenen Juni soll am Montag vor der Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg aufgearbeitet werden. Der 44 Jahre alte Angeklagte muss sich wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in elf Fällen verantworten. Der Unfall war am 24. Juni während eines Vater-Kind-Zeltlagers im Landkreis Harburg passiert.
Der Fahrer hatte mehrere Teilnehmer in einer Transportbox an der Frontgabel seines Radladers herumgefahren. Auf einem Feldweg löste sich die Gitterbox. Die Insassen stürzten aus drei Metern Höhe ab. Bei dem Unfall starben ein 39 Jahre alter Mann und ein Fünfjähriger. Elf Kinder seien verletzt worden, hieß es vom Landgericht. Darunter seien auch die beiden Töchter des Angeklagten.
Nach damaligen Angaben der Strafverfolger war die verwendete Stahlgitterbox zum Transport von Menschen weder zugelassen noch geeignet. Außerdem soll der Beschuldigte die Box nicht ordnungsgemäß gesichert haben. Alkohol war nicht im Spiel. Ein Gutachten hatte im Zuge der Ermittlungen zudem ergeben, dass ein technischer Defekt nicht als Unfallursache in Frage kam. Im Prozess sollen ein technischer Sachverständiger und der Hauptermittlungsführer von der Harburger Polizeiinspektion aussagen.
Das Gericht hat nur einen Verhandlungstag angesetzt. Der Plan der Kammer sei, am Nachmittag schon zu einem Urteil zu kommen, sagte eine Gerichtssprecherin.
Der Unfall hatte in der Region große Bestürzung ausgelöst. Zur Gedenkfeier im benachbarten Salzhausen waren wenige Tage danach etwa 600 Menschen zusammengekommen. Darunter waren viele Helferinnen und Helfer, die am Unglückssamstag im Einsatz gewesen waren.
Die Anklage wurde beim Landgericht in Lüneburg erhoben - und zwar aus dem Schutzinteresse für die betroffenen Kinder, die allesamt als Zeugen in Betracht kommen, wie es von der Staatsanwaltschaft hieß. Durch die Anklageerhebung direkt beim Landgericht statt am Amtsgericht solle eine mögliche, mehrfache Vernehmung der Kinder im Fall einer Berufung vermieden werden, hieß es. Bei einer Einlassung des Angeklagten könnte aber ein Prozesstag reichen.
(dpa)