26. September 2024 –

Landgericht Braunschweig

Neu aufgerollter Missbrauchsprozess vor Abschluss

Lange Haftstrafen sollte ein Paar aus Niedersachsen wegen schwerer Straftaten an der Tochter verbüßen. Doch der BGH schritt ein und verlangte einen neuen Prozess.

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12.08.2024: Die Verteidiger Volker Wulf (l) und Andreas Dieler (2.v.r.) sitzen mit dem angeklagten Ehepaar, das seine erwachsene Tochter beziehungsweise Stieftochter schwer sexuell missbraucht haben soll, im Landgericht. Die Angeklagten aus Goslar waren im Juni 2023 zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Vor dem Landgericht Braunschweig wird der Prozess neu aufgerollt., Foto: picture alliance/dpa

In einem neu aufgerollten Missbrauchsprozess gegen ein Ehepaar aus Niedersachsen wegen schwerer Straftaten an der Tochter beziehungsweise Stieftochter könnte am Donnerstag das Urteil fallen. Nach einem ersten Prozess am Landgericht Braunschweig hatte die 54-jährige Mutter im Juni 2023 eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13,5 Jahren erhalten, ihr 58 Jahre alter Partner war zu neun Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Für die Frau hatte die Strafkammer damals sogar die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil aber auf, weil unter anderem die Beweiswürdigung aus Sicht der Bundesrichter lückenhaft war. Zudem sollte die Aussagefähigkeit des mutmaßlichen Opfers besser geklärt werden. Der Fall wurde an eine andere Strafkammer des Landgerichts zur neuen Verhandlung zurückverwiesen. Diese hob schon vor Prozessbeginn die Haftbefehle auf. Das Paar sei zwar weiterhin verdächtig, es gebe aber keinen dringenden Tatverdacht mehr, hieß es dafür im Juni zu Begründung.

Anklage ging weiterhin von Missbrauch aus

Zum Prozessauftakt im August wurde dem Paar aus Bad Harzburg vorgeworfen, ihre erwachsene Tochter mehrmals vergewaltigt, misshandelt und verletzt zu haben. Als die Taten aufzufliegen drohten, sollten die beiden laut der Anklage die Tötung des Opfers mit Tabletten geplant haben. Nach damaliger Überzeugung der Strafverfolger wurde sie nur durch ein mit einer Anwältin verabredetes Codewort rechtzeitig gerettet und die Eltern verhaftet.

Für die Schilderungen der jungen Frau hatte ein Gutachter am Dienstag von einem «eher geringen Wahrscheinlichkeitsgrad für einen realitätsbasierten Hintergrund gesprochen». Im Verfahren äußerten zudem mehrere Ermittler Zweifel an der Glaubwürdigkeit der 26-jährigen Tochter. Eine frühere Freundin soll jüngst bei der Polizei ausgesagt und so das Bild einer großen Inszenierung bekräftigt haben. Am Donnerstag sind zunächst die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit geplant. Danach soll das neue Urteil folgen.

(dpa)

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