30. Januar 2025 –

Jagdreform

Im Streit ums Jagdrecht gehen die Jäger auf die Straße

Mit einer großen Demonstration reagiert die Landesjägerschaft auf die geplanten Änderungen beim Jagdrecht - sie befürchten Einschränkungen. Tierschützern gehen die Vorschläge nicht weit genug.

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01.11.2019: Eine Jägerin geht mit ihrer Bockbüchsflinte zu einem Hochsitz., Foto: picture alliance/dpa

Soll die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren in Niedersachsen weiter erlaubt sein? Im rot-grünen Koalitionsvertrag kündigte das Regierungsbündnis schon 2022 ein Verbot an. Vergangene Woche hat Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) ein Eckpunktepapier zu den geplanten Änderungen veröffentlicht - in dem sich ein pauschales Verbot nicht findet. Gleichwohl will die Landesjägerschaft am Donnerstag in Hannover gegen die Änderungen protestieren. Aber auch der Landestierschutzbund hat eine Demonstration angekündigt.

Weshalb soll es Änderungen am Jagdrecht geben?

Landwirtschaftsministerin Staudte will den Tierschutz bei der Jagd verbessern. Auch ökologische, wildbiologische und ethische Kriterien sollen künftig stärker berücksichtigt werden. Das könne zu einer höheren Akzeptanz der Jagd in der Gesellschaft beitragen, erklärte die Ministerin.

Was soll sich bei der Fuchsjagd ändern?

In den vorgelegten Eckpunkten bleibt der Einsatz von lebenden Füchsen bei der Ausbildung von Jagdhunden für die Jagd in Fuchsbauen zunächst erlaubt. Die Hunde werden in sogenannten Schliefenanlagen, das sind künstlich angelegte Fuchsbaue, für die Baujagd auf Füchse abgerichtet. Die Ministerin verweist allerdings auf Dänemark, wo die Hundeausbildung mit Dummys und nicht mit lebenden Füchsen erfolgt.

Was soll sich bei der Jagd auf Enten ändern?

Die Ausbildung von Jagdhunden an der sogenannten Müller Ente - eine mit einer Papiermanschette kurzzeitig flugunfähig gemachte Ente - will Staudte zwar beibehalten. Allerdings will sie die Jägerschaft dazu verpflichten, dass nur drei Enten zur Ausbildung und eine Ente zur Prüfung eingesetzt werden dürfen. Bislang ist das eine freiwillige Vereinbarung. Außerdem will Staudte ein Forschungsprojekt auf den Weg bringen, um Alternativen zu finden.

Was ist mit Totschlagfallen?

In den meisten Bundesländern sind Totschlagfallen verboten oder dürfen nur unter bestimmten Auflagen eingesetzt werden. Nur Niedersachsen, Bremen und Hamburg verzichte bislang auf Einschränkungen bei solchen Fallen, heißt es aus dem Ministerium. Das Problem: Immer wieder komme es zu Fehlfängen, bei denen Tiere, die gar nicht getötet werden sollen, entweder schwer verletzt oder getötet werden. Daher will Staudte den Einsatz dieser Fallen mit Ausnahme des Fangens von Steinmardern in Siedlungsbereichen untersagen und Lebendfallen mit digitalem Melder fördern.

Was passiert mit streunenden Haustieren?

Künftig soll es nur noch möglich sein, wildernde Hunde einzufangen, nicht mehr, sie abzuschießen. Auch sollen etwa die Halter wildernder Hunde festgestellt werden. Wildernde Katzen dürfen den Plänen zufolge weiterhin geschossen werden, aber nur, wenn sie sich mehr als 350 Meter vom nächsten bewohnten Haus in einem Jagdrevier aufhalten und erkennbar verwildert sind. Der Abschuss von Hauskatzen soll künftig nicht mehr erlaubt sein.

Was ist bei der Bejagung von Nutrias geplant?

Nutria und Bisam können Deichanlagen schädigen. Überlegungen, Nutria aus dem Jagdrecht zu streichen, wurden verworfen; die Tiere bleiben als zu bejagende Art darin belassen. Die Bekämpfung von Nutria und Bisam soll im Sinne des Hochwasser- und Deichschutzes vereinfacht werden. Die Jägerschaft soll bei der Bejagung der Nutria ein wichtiger Akteur bleiben, heißt es in dem Eckpunktepapier. Künftig sollen im Einzelfall auch sachkundige Dritte Bekämpfungsmaßnahmen durchführen dürfen.

Was kritisiert der Landesjagdverband?

Die Änderungswünsche der Ministerin stießen zuletzt auf Kritik der Landesjägerschaft Niedersachsen. Zwar habe Staudte auf den ersten Blick viele Positionen abgeräumt und sei auf die Argumente der Jägerschaft eingegangen, doch es gebe Hintertüren und Widersprüche, hatte es seitens der Landesjägerschaft nach der Veröffentlichung der Eckpunkte geheißen.

Bewusst zweideutige Formulierungen?

«Klar ist, solange die Ausbildung unserer Jagdhunde nicht gegen geltenden Tierschutz verstößt, gehört diese Ausbildung erlaubt», sagte der Präsident der Landesjägerschaft, Helmut Dammann-Tamke. Von der Landesregierung erwarte man die Beibehaltung dieses Prinzips und die Zusage, dass sie bei den bestehenden gesetzlichen Regelungen bleibe. Daher wolle sich die Jägerschaft lautstark für ihre Rechte und für eine tierschutzkonforme Ausbildung der Jagdhunde einsetzen.

Was kritisieren Tierschützer?

Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes und des dazugehörigen Landestierschutzverbandes Niedersachsen ist der Tierschutz in dem Eckpunktepapier unzureichend. Alle tierschutzrelevanten Punkte seien verwässert worden, heißt es in einer Stellungnahme. Kritisiert wird, dass der Abschuss von verwilderten Katzen erlaubt bleiben soll. Bemängelt wird auch, dass das ursprünglich geplante Verbot der Jagdhundeausbildung mit lebenden Tieren nicht kommt.

Mit dem Tierschutzgesetz vereinbar?

Aus Sicht des Landestierschutzverbandes verstößt die Ausbildung der Hunde mit lebenden Tieren gegen das Tierschutzgesetz - dieses verbiete, ein Tier auf ein anderes zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern. Und die Ausbildung der Hunde sei eben keine weidgerechte Jagdausübung. Es gebe mittlerweile bessere und tierschutzgerechtere Alternativen zur Hundeausbildung.

(dpa)

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