26. November 2025 – dpa

Prozess wird neu aufgerollt

Rocker-Mord von Köln abermals vor Gericht

Am Pfingstsamstag 2023 wird in Köln ein Mann aus dem Rockermilieu hinterrücks erschossen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht ein Urteil in dem Fall aufgehoben hat, muss nun neu verhandelt werden.

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Zweieinhalb Jahre nach dem Mord im Kölner Rockermilieu steht der mutmaßliche Auftraggeber erneut vor Gericht. (Symbolbild)

Ein 29-Jähriger soll im Mai 2023 den Mord an einem ehemaligen Mitglied der Rockergruppe «Hells Angels» in Auftrag gegeben haben – nun wird der Fall erneut vor Gericht verhandelt. Der Prozess beginnt heute (9.30 Uhr) in Köln. Ein früheres Urteil in dem Fall hatte das Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Daher fängt alles von vorn an.

Dem 29-Jährigen wird Anstiftung zum heimtückischen Mord vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft sollen zwei Männer aus dem Rockermilieu dem Auftrag des Angeklagten gemäß das spätere Opfer und dessen Lebensgefährtin vor einem Fitnessstudio abgepasst und sich zunächst freundschaftlich unterhalten haben.

Zusammen sei man ein gemeinsames Stück gegangen. Doch dann soll einer der Männer eine Pistole gezückt und dem 35-Jährigen hinterrücks in Kopf und Rücken geschossen haben. Der Mann starb noch am Tatort, die lebensgefährlich verletzte Lebensgefährtin konnte sich in einen Biergarten flüchten, wo sie von einem Kellner notversorgt wurde.

Bereits 2024 war der angeklagte türkische Staatsangehörige wegen Anstiftung zum Mord vom Landgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nachdem der Bundesgerichtshof seine Revision zurückgewiesen hatte, war das Urteil schon rechtskräftig, bevor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) es im August dieses Jahres wieder aufhob.

Die Karlsruher Richter bemängelten, dass das Landgericht einen Antrag des Angeklagten auf Vernehmung eines im Ausland befindlichen möglichen Entlastungszeugen mit unzureichender Begründung abgelehnt hatte. Darin erkannte das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens und verwies den Fall daraufhin zur Neuverhandlung an das Kölner Landgericht.

Der Prozess ist zunächst mit zwölf Verhandlungstagen bis Ende Februar 2026 angesetzt.

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