06. November 2025 – dpa

Belästigung

NRW für Strafen bei heimlichen voyeuristischen Aufnahmen

Ein Mann filmt im Frühjahr den Po einer joggenden Kölnerin. Anzeigen kann sie ihn nicht, weil das Verhalten laut Polizei nicht strafbar ist. Das soll sich ändern.

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Ein Mann filmte im Frühjahr den Po einer joggenden Kölnerin - ohne dass sie ihn deswegen anzeigen konnte. Jetzt debattiert die Politik über strafrechtliche Änderungen. (Archivbild)

Nordrhein-Westfalen will sich in der anstehenden Justizministerkonferenz der Länder nachdrücklich für Strafen bei heimlichen voyeuristischen Aufnahmen und sexistischer Anmache auf der Straße einsetzen. «Ich bin es leid, dass wir ständig unseren Töchtern Ratschläge geben, wie sie sich kleiden sollen, damit sie nicht belästigt werden», sagte der Grünen-Politiker Benjamin Limbach in einer Aktuellen Stunde des Düsseldorfer Landtags. «Das muss aufhören.»

Daher stelle NRW an diesem Freitag in Leipzig gemeinsam mit Hamburg einen entsprechenden Antrag auf der Herbstsitzung der Justizminister zur Abstimmung, um Schutzlücken im Strafgesetzbuch zu schließen und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu stärken. «Mit dem Beschlussvorschlag fordern wir den umfassenden Schutz vor sexuell motivierten Belästigungen - auch ohne Körperkontakt», erläuterte Limbach.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte Anfang der Woche bereits angekündigt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Formen des digitalen Voyeurismus künftig strafrechtlich erfassen soll.

Breite überparteiliche Unterstützung für die Initiativen von Bund und Land kam von den Landtagsfraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP. Die AfD bejahte zwar im Grundsatz, das Frauen vor heimlichen intimen Fotos geschützt werden müssten. Ihr Abgeordneter Sven Tritschler warnte aber auch vor überzogenen neuen Gesetzen: «Es bedarf keines Mimosenschutzes.»

Ein Anlass für die Aktuelle Stunde war auch der medial bekanntgewordene Fall der Kölnerin Yanni Gentsch, deren Po beim Joggen im Februar von einem Mann gefilmt worden war. Als die junge Frau ihn anzeigen wollte, war ihr mitgeteilt worden, das Verhalten des Mannes sei nicht strafbar, weil sie bekleidet und im öffentlichen Raum unterwegs gewesen sei.

Im Sommer hatte sie Limbach eine Petition übergeben mit dem Ziel, solche Voyeur-Aufnahmen unter Strafe zu stellen. Diese Petition habe mittlerweile fast 140.000 Unterstützerinnen und Unterstützer, sagte Limbach. «Sie zeigt, dieses Thema trifft einen Nerv in unserer Gesellschaft und fordert uns zum Handeln auf.»

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