21. November 2025 – dpa

Skurriler Fall

Diakon erschreckt - Freispruch für Pfarrer

Der Angeklagte habe einen Mitarbeiter erschreckt und gewusst, dass dieser unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leide, so die Anklage. Nun wurde der Mann freigesprochen.

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Vor dem Landgericht beginnt am Freitag ein Prozess gegen einen Pfarrer, der einen unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leidenden Diakon erschreckt haben soll. (Archivfoto)

Ein Pfarrer aus Krefeld, der einen Diakon erschreckt hat, ist in einem Prozess vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den 48-Jährigen angeklagt, weil er laut Anklage gewusst haben soll, dass der Diakon unter einer posttraumatischen Belastungsstörung litt.

Das Urteil erklärte die Richterin nach über zweistündiger Verhandlung am Amtsgericht Mönchengladbach damit, dass sie bei dem Pfarrer «weder eine Absicht feststellen konnte noch dem Angeklagten die Krankheit seines Diakons bekannt war». Der Pfarrer habe also nicht gewusst, welche Folgen ein plötzliches Erschrecken haben könne. Der Diakon und seine Partnerin hätten vor Gericht widersprüchliche Angaben gemacht.

Laut Anklage wusste der Pfarrer, dass der Diakon auf Erschrecken mit Dissoziation bis hin zu Panikattacken einschließlich Krämpfen reagiert. Dennoch habe der Angeklagte sich im Frühjahr 2024 in der Sakristei einer Kapelle hinter den damals 58-Jährigen gestellt und laut «Päää» gerufen. Einige Monate später habe er ihn vor einem Gottesdienst erneut von hinten erschreckt.

Wie es bei Gericht hieß, litt der Kirchenmitarbeiter nach der ersten Attacke tagelang. Beim zweiten Mal sei er noch mit Mühe und Not nach Hause gekommen und fast kollabiert. In der Folge habe er sich wieder in psychiatrische Behandlung begeben.

In der Verhandlung wurde dem Pfarrer jedoch keiner der Vorwürfe nachgewiesen. Auch die Staatsanwältin räumte ein, «dass die Beweisaufnahme die Anklagevorwürfe nicht bestätigen konnte» und beantragte Freispruch. Schon da brach der Pfarrer in Tränen aus und weinte bei der Urteilsverkündung haltlos.

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