06. Mai 2021 – Lea Biskup

Ab 10. Mai

Niedersachsen startet Impfterminvergabe für Prioritätsgruppe 3

In Niedersachsen können sich vom kommenden Montag (10.05.) an sämtliche Menschen der Prioritätsgruppe 3 nach und nach für eine Corona-Schutzimpfung anmelden.

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Foto: picture alliance/dpa

Niedersachsen wird die Terminvergabe für Personen aus der Prioritätsgruppe 3 nach der Bundesimpfverordnung im Laufe des Monats schrittweise öffnen. Die Terminanmeldung für die Priorität 3 soll in drei Wellen verlaufen.

1. Welle - ab 10. Mai 2021

Vom 10. Mai an können sich folgende Personen für eine Impfung anmelden:

  • Impfberechtigte über 60 Jahre
  • Personen mit folgenden Erkrankungen: behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus, Adipositas (BMI über 30)
  • Enge Kontaktpersonen (bis zu zwei) von häuslich pflegebedürftigen Personen aufgrund des Alters (über 60 Jahre alt) bzw. mit vorgenannten medizinischen Gründen.
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.
  • Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits-oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem CoronavirusSARS-CoV-2 besteht.

2. Welle - ab 17. Mai 2021

Ab dem 17. Mai an können sich folgende Personen für eine Impfung anmelden:

  • Tätige im Lebensmitteleinzelhandel
  • Mitglieder von Verfassungsorganen
  • In relevanter Position Tätige bei Verfassungsorganen, Regierungen, Verwaltungen, Polizei, Zoll, Katastrophenschutz, THW, Hilfsorganisationen, Justiz und Rechtspflege, Medien-und Pressewesen
  • In relevanter Position Tätige bei Auslandvertretungen, politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in Deutschland in den Bereichen: Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur-und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen

3. Welle - ab 31. Mai 2021

Ab dem 31. Mai an können sich folgende Personen für eine Impfung anmelden:

  • Personen, die an Hochschulen tätig sind
  • Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
  • in besonders relevanter Position Tätige in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, insbesondere: Apothekenwesen, Pharmawirtschaft, Bestattungswesen, Ernährungswirtschaft, Ver-und Entsorgung, Transport-und Verkehrswesen, Informationstechnik und Telekommunikationswesen
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen, insbesondere in Laboren ohne Patientenbezug

Außerdem sollen die Kommunen zeitnah Impfungen in sozialen Brennpunkten organisieren dürfen.

Seit Beginn der vergangenen Woche konnten sich in Niedersachsen aus der Prioritätsgruppe 3 bereits Lehrkräfte an weiterführenden Schulen, Feuerwehrleute und Beschäftigte der Jugendhilfe für eine Impfung anmelden. Unterdessen sollen vor der Einbindung der Betriebsärzte in die Impfkampagne vom 7. Juni an in fünf Unternehmen vom kommenden Montag an Modellversuche starten. Dies sind Volkswagen mit einem eigenen Impfzentrum, die Salzgitter AG, Rossmann, Rewe in Hannover sowie Satorius in Kooperation mit dem Impfzentrum Göttingen.

(mit Material der dpa)

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