18. März 2022 – Lea Biskup

Zweiwöchige Übergangszeit

Corona-Verordnung ab 19. März: Diese Änderungen gibt es

Ab dem 19. März gelten in Niedersachsen neue Corona-Regeln. Diese gehen mit einigen Lockerungen einher, allerdings gelten auch einige der bisher geltenden Schutzmaßnahmen nach wie vor, wie z.B. das Tragen von FFP2-Masken im ÖPNV.

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Ein Mann sitzt mit FFP2-Maske in der U-Bahn., Foto: picture alliance/dpa

In Niedersachsen gilt ab 19. März eine neue Corona-Verordnung, die zwar einige weitere Lockerungsschritte vorsieht, einige der bisherigen Schutzmaßnahmen bleiben aber weiterhin bis zum 02. April bestehen. Niedersachsen greift somit auf die zweiwöchige Übergangszeit zurück, die es den Bundesländern erlaubt, die bisherigen Schutzmaßnahmen noch aufrecht zu erhalten, bevor die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz greifen. Der Grund dafür sind die nach wie vor steigenden Infektionszahlen in Niedersachsen.

Diese Änderungen gelten ab 19. März

  • Kontaktbeschränkungen bei Privaten Zusammenkünften: Entfallen komplett, auch für Ungeimpfte
  • Großveranstaltungen (mehr als 2.000 Personen): Keine Kapazitätsbeschränkungen mehr
  • ÖPNV: Wegfall der 3G-Zugangsbeschränkung, FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen
  • Grundschule: Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht entfällt
  • Kontaktdatenerfassung: Verpflichtung für Einrichtungen, einen QR-Code der CWA zur Verfügung zu stellen, entfällt

Die aktuell geltende Corona-Verordnung könnt ihr hier nachlesen:

Die Corona-Verordnung gilt bis 02. April 2022.

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