Zweiwöchige Übergangszeit
Corona-Verordnung ab 19. März: Diese Änderungen gibt es
Ab dem 19. März gelten in Niedersachsen neue Corona-Regeln. Diese gehen mit einigen Lockerungen einher, allerdings gelten auch einige der bisher geltenden Schutzmaßnahmen nach wie vor, wie z.B. das Tragen von FFP2-Masken im ÖPNV.

Diese Änderungen gelten ab 19. März
Kontaktbeschränkungen bei Privaten Zusammenkünften: Entfallen komplett, auch für UngeimpfteGroßveranstaltungen (mehr als 2.000 Personen): Keine Kapazitätsbeschränkungen mehrÖPNV: Wegfall der 3G-Zugangsbeschränkung, FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehenGrundschule: Tragen einer medizinischen Maskeim Unterricht entfälltKontaktdatenerfassung: Verpflichtung für Einrichtungen, einen QR-Code der CWA zur Verfügung zu stellen, entfällt
Corona-Vorschriften in Niedersachsen Zudem gibt es das neuen Regelwerk kompakt hier als Grafikpaket zur Corona-Verordnung ab 19. März zum Download (pdf)