26. Juli 2021 – Lea Biskup

Zeit bis zum 31.10.2021

Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 verlängert

Allen unter euch, die dem 31. Juli als Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 mit bangen Blicken entgegen gesehen haben, können wir sagen: Aufatmen! Denn die Abgabefrist wurde aufgrund der Corona-Pandemie um drei Monate verlängert.

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Foto: picture alliance/dpa

Am 31. Oktober 2021 ist der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung für das Kalenderjahr 2020. Wir haben dieses Jahr also ganze drei Monate mehr Zeit, unsere Steuererklärung abzugeben. Der Grund: Die Corona-Pandemie.

Diese Abgabefristen gelten

Wenn ihr eure Steuererklärung selbst erstellt (als sogenannte "nicht beratene Steuerpflichtige"), gilt für euch als diesjähriger Abgabetermin der 31.10.2021. Normalerweise endet die Frist am 31. Juli.

Wenn ihr eure Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lasst (als sogenannte "beratene Steuerpflichtige"), muss eure Steuererklärung für das Jahr 2020 bis zum 31.05.2022 abgegeben werden.

Wenn ihr es nicht schafft, eure Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, müsst ihr eine Fristverlängerung beantragen. Die gibt es seit 2019 allerdings nur noch in Ausnahmefällen, z. B. dann, wenn ihr als Steuerzahler ohne eigenes Verschulden die Abgabe versäumt habt. Ansonsten habt ihr kaum eine Chance auf eine Fristverlängerung.

Außerdem kann das Finanzamt empfindliche Strafen aussprechen, wenn eure Steuererklärung nicht fristgerecht vorliegt. Dazu zählt der sogenannte Verspätungszuschlag. Die Höhe des Zuschlags ist gesetzlich festgelegt und beträgt mindestens 25 Euro pro verspäteten Monat und höchstens 25.000 Euro.

Zusätzlich kann das Finanzamt eine Steuernachzahlung auch schätzen, was für euch sehr teuer werden kann. Es kann Zwangsgelder verhängen oder Zinsen verlangen.

Warum wurde die Abgabefrist verlängert?

Grund für die verlängerten Abgabefristen sind laut Bundesrat, der die Fristverlängerung Ende Juni beschlossen hatte, die hohen Belastungen der Bürger während der Corona-Pandemie.

"Drei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung sind eine wichtige Entlastung! Das letzte Jahr war aufgrund der Corona-Pandemie eine absolute Sondersituation - das müssen wir auch hier berücksichtigen", teilte Bayerns Finanzminister Albert Füracker nach der Entscheidung am 26.06. mit.

(mit Material der dpa)

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