29. August 2023 –

Elster, Heizungsgesetz & Co.

Änderungen im September

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 steht an - zumindest, wenn ihr sie nicht vom Steuerbüro erledigen lasst und Autos oder Motorräder können ab 1. September digital zugelassen werden. Diese und weitere Änderungen bringt der September.

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Foto: xtock - stock.adobe.com

Kfz-Zulassung wird digital

Wenn ihr euer Auto oder Motorrad anmelden wollt, könnt ihr euch ab dem 1. September den Gang zum Amt sparen. Die Verordnung der Bundesregierung zur Digitalisierung der Kfz-Zulassung ermöglicht es Fahrzeughaltern, die Zulassung online abzuwickeln. Die Stempelplaketten für die Nummernschilder und Papiere sollen innerhalb von zehn Tagen per Post zugeschickt werden. Schon vorher dürfen Fahrzeughalterinnen und -halter aber auf die Straße: Der digitale Zulassungsnachweis reicht zunächst als Zulassungsbescheid aus.

Steuererklärung 2022 abgeben

Wenn ihr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet seid und nicht von einem Steuerberater betreut wird, müsst ihr bis zum 30. September abgeben.

Elster hebt nicht mehr alle Nachrichten auf

Elster-Nutzerinnen und -Nutzer aufgepasst: Das staatliche Online-Steuerportal Elster hebt nicht mehr sämtliche Benachrichtigungen an euch auf. Ab dem 18. September werden nur noch wichtige Nachrichten wie digitale Bescheide oder Übertragungsprotokolle dauerhaft gespeichert. Andere Nachrichten - etwa zu geänderten Zertifikatsdetails oder Statusübergängen - werden nach einem Jahr automatisch gelöscht.

Heizungsgesetz

Millionen Heizungsbesitzer werden voraussichtlich am 8. September Klarheit darüber haben, wie die Regelungen des Heizungsgesetzes genau aussehen werden. Dann soll der Entwurf einer vorläufigen Tagesordnung zufolge in den Bundestag eingebracht werden.

Eon senkt Preise

Deutschlands größter Energieversorger Eon senkt zum 1. September für Millionen Strom- und Gaskunden die Preise und gibt damit die Entspannung auf den Großmärkten weiter. Betroffen sind Kunden in der Grundversorgung und in Sondertarifen.

Halogenlampen

Zum 1. September beginnt der Anfang vom Ende bestimmter Halogenlampen. Dabei geht es um sogenannte Pins in den Größen G4, GY6.35 und G9. Nach EU-Vorgaben dürfen diese dann nicht mehr verkauft werden. Um Strom zu sparen, sollen stattdessen entsprechende LED-Lampen zum Einsatz kommen.

Härtefallfonds: Frist endet

Bedürftige mit offenen Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten haben noch bis zum 30. September Zeit, einen Antrag auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds zu stellen. Bei einem erfolgreichen Antrag winkt eine Einmalzahlung in Höhe von mindestens 2500 Euro.

(Material der dpa)

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