04. Dezember 2019 – Lea Biskup

Versteckter Alkohol

So erkennt ihr Alkohol in Lebensmitteln

In einigen Lebensmitteln wird Alkohol in der Zutatenliste aufgeführt, aber nicht immer mit dem Wort "Alkohol" gekennzeichnet. Welche Bezeichnungen es noch gibt, erfahrt ihr hier.

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Foto: HLPhoto - stock.adobe.com

Dass in Rumkugeln Alkohol enthalten ist, lässt sich bereits aus dem Namen schließen und auch direkt mit einem Blick auf die Zutatenliste erkennen. Doch auch in Süßigkeiten, bei denen es der Name nicht verrät, kann sich Alkohol verstecken. Das kann nicht nur für Kinder, sondern auch für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Alkohol konsumieren dürfen, zum Problem werden.

"Alkoholfrei" heißt nicht immer "frei von Alkohol". Das gilt nicht nur für Getränke wie alkoholfreies Bier, das sogar bis zu 0,5 Prozent Alkohol enthalten kann, sondern auch für bestimmte Süßigkeiten und Fertigprodukte.

Denn: Die Kennzeichnungspflicht für Alkohol in Lebensmitteln beginnt in Deutschland tatsächlich erst bei 1,2 Prozent Alkohol, die im Endprodukt enthalten sind!

Hinzu kommt: Ist der Alkohol nur Hilfsmittel oder Trägerstoff für bestimmte Aromen, gilt er laut Lebensmittelrecht nicht als Zutat und muss deswegen auch nicht auf der Zutatenliste erwähnt werden.

Hinter diesen Bezeichnungen verbirgt sich Alkohol

Alkohol muss nicht unbedingt als "Alkohol" auf dem Etikett stehen: Wird Alkohol Lebensmitteln zugeführt, um sie haltbarer zu machen, wird der Stoff als Trinkalkohol, Ethanol, Ethylalkohol oder Äthanol gekennzeichnet.

Teilweise wird der Alkohol auch mit einer konkreten Sortenbezeichnung angegeben wie Whiskey, Borubon oder Grappa. Allerdings besteht die Gefahr, dass nicht jeder weiß, was sich hinter dem Begriff verbirgt und den Alkohol nicht eindeutig als Zutat erkennt.

Kennzeichnung bei unverpackten Lebensmitteln

Hier wird es schwierig, Alkohol direkt zu erkennen. Denn bei vielen unverpackten Lebensmitteln, wie z.B. dem Stück Schwarzwälder Kirschtorte im Café, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Die Verwendung von Alkohol und der Alkoholgehalt müssen in Torten und Pralinen nicht ausgewiesen werden. Das Gleiche gilt für Gerichte im Restaurant.

Fragt hier also sicherheitshalber beim Personal nach.

Lebensmittel, in denen Alkohol nicht unbedingt zu erwarten ist

Laut der Verbraucherzentrale Hamburg ist Alkohol, mit dem man nicht unbedingt rechnet, vor allem in Süßwaren enthalten wie in Marzipan, Fertigkuchen, Desserts, Kuchenrollen mit kakaohaltiger Füllung. Aber auch Saucen, Suppen und Salatdressings können Alkohol enthalten.

Es gilt: Ein Blick auf die Zutatenliste ist die beste Möglichkeit, um Alkohol zu erkennen.

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