12. November 2019 – Tamara Beck (deaktiviert)

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Hitzefrei? Eure Rechte als Arbeitnehmer

Sommerhitze in Niedersachsen - und dann keine Klimaanlage am Arbeitsplatz. Das müssen Arbeitnehmer nicht einfach so hinnehmen...

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Foto: Monika Wisniewska - stock.adobe.com

Ein pauschales Hitzefrei wie zum Beispiel für Schüler gibt es in der Arbeitswelt nicht. Aber es gibt seit 2010 gewisse Regeln, die festlegen, ab welchen Temperaturen ein Arbeitgeber handeln muss. Das Büro als Sauna muss sich kein Mitarbeiter einfach so gefallen lassen.

Ab welchen Raumtemperaturen wie zu reagieren ist, steht in der "ASR A3.5" - hinter diesem Kürzel verbergen sich "Technische Regeln für Arbeitsstätten", die vom Bundesarbeitsministerium veröffentlicht werden.

Download: Regeln für Arbeitsstätten (Raumtemperatur)

Die wichtigsten Regeln im Überblick

  • Wichtig: Der Arbeitnehmer sollte seinen Vorgesetzten auf die zu hohen Temperaturen aufmerksam machen und um Abhilfe bitten, sonst kann es sein, dass er für gesundheitliche Folge selbst verantwortlich gemacht wird.
  • Ab 26 Grad am Arbeitsplatz: Der Arbeitgeber soll (nicht verpflichtend) Maßnahmen zur Abkühlung einleiten - z.B. eine Klimaanlage installieren oder Sonnenschutzvorrichtungen anbringen.
  • Ab 30 Grad: Der Arbeitgeber muss von sich aus handeln und geeignete Hitzeschutzmaßnahmen einleiten.
  • Ab 35 Grad: Dieser Arbeitsplatz darf nicht mehr benutzt werden. Der Chef muss reagieren, in dem er den oder die Mitarbeiter an einem kühleren Ort platziert oder die Arbeitszeit in die kühleren Morgen- oder Abendstunden verlegt.
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