12. November 2019 – Tamara Beck (deaktiviert)
Draußen brennt die Sonne, drinnen wird das Büro zur Sauna – aber eine Klimaanlage ist weit und breit nicht zu sehen. Einfach nach Hause gehen dürft ihr trotzdem nicht. Euer Arbeitgeber muss euch bei großer Hitze aber schützen.
Ein generelles Recht auf Hitzefrei gibt es im Arbeitsleben nicht. Trotzdem müsst ihr extreme Temperaturen am Arbeitsplatz nicht einfach hinnehmen.
Welche Regeln gelten, steht in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5. Sie legt fest, ab wann euer Arbeitgeber Maßnahmen gegen die Hitze ergreifen soll oder sogar muss.
Welche Regeln gelten bei Hitze?
Mehr als 26 Grad: Erste Maßnahmen gegen die Hitze
Steigt die Temperatur im Arbeitsraum auf mehr als 26 Grad und ist es auch draußen entsprechend heiß, sollte euer Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen prüfen. Das können zum Beispiel sein:
- Jalousien und andere Sonnenschutzsysteme richtig einsetzen,
- morgens oder nachts lüften,
- unnötige elektrische Geräte ausschalten,
- Ventilatoren nutzen,
- Bekleidungsregeln lockern,
- zusätzliche Erholungs- und Abkühlphasen ermöglichen,
- Arbeitszeiten in kühlere Tageszeiten verlagern.
Eine Klimaanlage muss euer Arbeitgeber deshalb nicht automatisch einbauen. Er kann selbst entscheiden, welche geeigneten Maßnahmen im jeweiligen Betrieb sinnvoll sind.
Bei körperlich anstrengender Arbeit oder für besonders gefährdete Beschäftigte kann schon bei diesen Temperaturen mehr Schutz nötig sein. Das gilt zum Beispiel für Schwangere, ältere Menschen, Jugendliche oder Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen.
Mehr als 30 Grad: Euer Arbeitgeber muss handeln
Klettert die Raumtemperatur auf mehr als 30 Grad, reicht Abwarten nicht mehr aus. Dann muss euer Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergreifen, um euch vor der Hitze zu schützen. Welche Maßnahmen das genau sind, hängt vom Arbeitsplatz ab. Möglich sind unter anderem zusätzliche Pausen, Ventilatoren, eine bessere Lüftung oder veränderte Arbeitszeiten. Außerdem muss euch euer Arbeitgeber bei mehr als 30 Grad geeignete Getränke zur Verfügung stellen. Schon ab mehr als 26 Grad sollte er das tun.
Mehr als 35 Grad: Arbeiten nur mit besonderem Schutz
Bei mehr als 35 Grad ist ein Raum ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht mehr als normaler Arbeitsraum geeignet. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass ihr Feierabend habt. Euer Arbeitgeber kann euch zum Beispiel an einen kühleren Arbeitsplatz versetzen, die Arbeitszeiten verlegen oder besondere Schutz- und Abkühlmaßnahmen organisieren.
Wichtig: Ohne solchen Schutz solltet ihr in dem betroffenen Raum nicht weiterarbeiten.
Dürft ihr bei Hitze einfach nach Hause gehen?
Nein. Auch bei sehr hohen Temperaturen solltet ihr euren Arbeitsplatz nicht eigenmächtig verlassen. Sonst kann es arbeitsrechtlichen Ärger geben.
Sprecht stattdessen zuerst eure Vorgesetzten an und macht auf die hohen Temperaturen aufmerksam. Auch der Betriebs- oder Personalrat, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt können euch unterstützen.
Habt ihr wegen der Hitze Kreislaufprobleme, Schwindel, Übelkeit oder andere Beschwerden, solltet ihr eure Gesundheit ernst nehmen, die Arbeit unterbrechen und euch bei Bedarf medizinische Hilfe holen.