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Hitzefrei? Eure Rechte als Arbeitnehmer
Sommerhitze in Niedersachsen - und dann keine Klimaanlage am Arbeitsplatz. Das müssen Arbeitnehmer nicht einfach so hinnehmen...

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Die wichtigsten Regeln im Überblick
Wichtig : Der Arbeitnehmer sollte seinen Vorgesetzten auf die zu hohen Temperaturen aufmerksam machen und um Abhilfe bitten, sonst kann es sein, dass er für gesundheitliche Folge selbst verantwortlich gemacht wird.Ab 26 Grad am Arbeitsplatz: Der Arbeitgeber soll (nicht verpflichtend) Maßnahmen zur Abkühlung einleiten - z.B. eine Klimaanlage installieren oder Sonnenschutzvorrichtungen anbringen.Ab 30 Grad : Der Arbeitgeber muss von sich aus handeln und geeignete Hitzeschutzmaßnahmen einleiten.Ab 35 Grad : Dieser Arbeitsplatz darf nicht mehr benutzt werden. Der Chef muss reagieren, in dem er den oder die Mitarbeiter an einem kühleren Ort platziert oder die Arbeitszeit in die kühleren Morgen- oder Abendstunden verlegt.