07. Mai 2021 –
Wenn Handel und Tourismus jenseits der Corona-Hotspots ab Montag wieder vorsichtig anlaufen, wird die Testpflicht wohl doch nicht so streng wie geplant. Kleine Läden sollen ausgenommen werden und unter Aufsicht im Geschäft oder auf der Arbeit durchgeführte Tests sind auch gültig. Nur ein Selbsttest von zu Hause, der reicht nicht.
Niedersachsen will die geplante Testpflicht für die bevorstehende Öffnung des Einzelhandels und des Tourismus nach Kritik der beteiligten Branchen lockern. Neben qualifizierten Tests in Testzentren sollen auch unter Aufsicht vorgenommene Tests in den Geschäften oder von Arbeitgebern für den Besuch des Einzelhandels reichen, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Freitag in Hannover. Zu Hause durchgeführte Selbsttests, auch von Schülern, gelten nicht. Geschäfte bis zu einer Größe von 200 Quadratmetern, in denen sich maximal zehn Kunden zugleich aufhalten dürfen, sollen von der Testpflicht ausgenommen werden.
Niedersachsen plant mit der kommenden Corona-Verordnung, die ab kommendem Montag greift, Lockerungen der Beschränkungen in Kreisen und Großstädten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt. Dort soll der komplette Einzelhandel unter Auflagen wieder öffnen können, Gastronomie und Tourismus sollen in Etappen und unter Einschränkungen wieder anlaufen können. Die Einzelheiten befinden sich noch in der Abstimmung, die Verordnung wird am Freitag oder Samstag veröffentlicht.
In Hotels, Pensionen und Jugendherbergen sollen nach einem Test bei der Anreise zwei Tests pro Woche für die Gäste ausreichen, wie dies auch für Ferienwohnungen geplant ist. Ursprünglich war für Hotelgäste eine tägliche Testpflicht ins Auge gefasst.
(dpa)