11. August 2021 – Lea Biskup

Nach Bund-Länder-Beschlüssen

Neue Corona-Verordnung für Niedersachsen geplant

Keine kostenlosen Coronatests mehr ab Oktober und "3G-Regelung" - damit folgt Niedersachsen den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz. Zusätzlich plant das Land, nicht mehr nur Inzidenzwerte als Grundlage für die Corona-Regelungen anzuwenden.

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Ein Schild "Bitte Nachweis vorlegen: Getestet, Geimpft, Genesen" hängt an der Kasse vom Kino am Raschplatz. , Foto: picture alliance/dpa

Am Dienstag (10.08.) haben sich Bund und Länder auf neue Regelungen für das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie geeinigt.

Das wurde beschlossen:

  • Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 bzw. einem vergleichbarem Wert gilt die sogenannten "3G-Regel" (Geimpft, Genesen oder Getestet) für Besuche in Kliniken, Pflegeheimen, Innengastronomie, Veranstaltungen drinnen, körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik), Sport drinnen (z.B. Fitnessstudios, Sporthallen, Schwimmbädern)
  • Kinder unter 6 Jahren und Schüler sind von der Testpflicht ausgenommen, weil Testungen im Schulbereich erfolgen
  • Spätestens ab 23. August wird ein negativer Corona-Test für Nicht-Geimpfte für viele Aktivitäten in Innenräumen Pflicht
  • Ab 11. Oktober soll es keine kostenlosen Corona-Schnelltests mehr geben für nicht-geimpfte Personen. Ausnahmen: Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, z.B. Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Corona-Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Schnelltests) oder 48 Stunden (PCR-Tests) sein
  • Für Beherbergungen gilt: Impfnachweis bei Anreise. Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen zwei Mal pro Woche einen negativen Test nachweisen.
  • Für Geimpfte und Genesene entfällt die Quarantänepflicht bei Rückreise aus Hochrisikogebieten
  • Es gelten weiterhin die "AHA-plus-L"-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und regelmäßiges Lüften)
  • Die Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr hat weiterhin Bestand
  • Zudem liegt nach wie vor u.a. die 7-Tage-Inzidenz als Maßstab für Corona-Regelungen zugrunde

So geht es für Niedersachsen weiter

Niedersachsen folgt den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz und wird diese in der kommenden Corona-Verordnung berücksichtigen. Die neue Corona-Verordnung soll bis spätestens zum 25. August umgesetzt werden Darüber hinaus sind zusätzliche Änderungen geplant:

  • Die Entwicklung eines neuen Bewertungsmaßstabs für Corona-Regelungen: Neben Inzidenzwerten werden weitere Parameter Berücksichtigung finden.
  • Vor diesem Hintergrund wird auch der bisherige Stufenplan abgeschafft, dem ausschließlich Inzidenzwerte als Indikator für die Corona-Lage zugrunde lagen.

Die aktuellen Warnstufen und Corona-Kennzahlen für Niedersachsen

Wie hoch die Werte der Leitindikatoren sind, seht ihr hier. Sobald zwei der entsprechenden Leitindikatoren bzw. die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 50 für 5 Werktage in Folge überschreiten/unterschreiten, tritt eine neue Warnstufe in Kraft. Als Grundlage der Inzidenzwerte für die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen gelten die Werte des Robert-Koch-Instituts (RKI). Für die Hospitalisierungsrate und die Zahl der belegten Intensivbetten sind die landesweiten Zahlen in Niedersachsen maßgeblich.

Zu den aktuellen Warnstufen und Corona-Kennzahlen für Niedersachsen >>>

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