Nach Bund-Länder-Beschlüssen
Neue Corona-Verordnung für Niedersachsen geplant
Keine kostenlosen Coronatests mehr ab Oktober und "3G-Regelung" - damit folgt Niedersachsen den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz. Zusätzlich plant das Land, nicht mehr nur Inzidenzwerte als Grundlage für die Corona-Regelungen anzuwenden.

Das wurde beschlossen:
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 bzw. einem vergleichbarem Wert gilt die sogenannten "3G-Regel" (Geimpft, Genesen oder Getestet) für Besuche in Kliniken, Pflegeheimen, Innengastronomie, Veranstaltungen drinnen, körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik), Sport drinnen (z.B. Fitnessstudios, Sporthallen, Schwimmbädern) Kinder unter 6 Jahren und Schüler sind von der Testpflicht ausgenommen, weil Testungen im Schulbereich erfolgen Spätestens ab 23. August wird ein negativer Corona-Test für Nicht-Geimpfte für viele Aktivitäten in Innenräumen Pflicht Ab 11. Oktober soll es k eine kostenlosen Corona-Schnelltests mehr geben für nicht-geimpfte Personen. Ausnahmen: Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, z.B. Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Corona-Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Schnelltests) oder 48 Stunden (PCR-Tests) sein Für Beherbergungen gilt: Impfnachweis bei Anreise. Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen zwei Mal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Für Geimpfte und Genesene entfällt die Quarantänepflicht bei Rückreise aus HochrisikogebietenEs gelten weiterhin die "AHA-plus-L"-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und regelmäßiges Lüften) Die Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr hat weiterhin Bestand Zudem liegt nach wie vor u.a. die 7-Tage-Inzidenz als Maßstab für Corona-Regelungen zugrunde
So geht es für Niedersachsen weiter
Die Entwicklung eines neuen Bewertungsmaßstabs für Corona-Regelungen: Neben Inzidenzwerten werden weitere Parameter Berücksichtigung finden. Vor diesem Hintergrund wird auch der bisherige Stufenplan abgeschafft, dem ausschließlich Inzidenzwerte als Indikator für die Corona-Lage zugrunde lagen.