23. September 2021 –
Im Streit über Wölfe in Niedersachsen will die Landesregierung den Wolf einem Zeitungsbericht zufolge ins Jagdrecht aufnehmen - wie auch den Goldschakal.
Im Streit über Wölfe in Niedersachsen will die Landesregierung den Wolf einem Zeitungsbericht zufolge ins Jagdrecht aufnehmen - wie auch den Goldschakal. Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU wollten eine entsprechende Änderung des Jagdgesetzes in den Landtag einbringen, berichtete die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" (Donnerstag). Es bedarf demnach für die Jagd aber wie bisher einer Ausnahmegenehmigung, weil Wölfe ganzjährig geschützt sind. "Der Abschuss des Wolfes ist dort, wo keine anderen Abwehrmaßnahmen zielführend sind, die einzig richtige Antwort auf die zunehmende Bedrohung", sagte CDU-Fraktionschef Dirk Toepffer der Zeitung.
Toepffer betonte: "Wenn sein Fortbestand nicht länger gefährdet ist, gehört der Wolf wie jedes andere Wildtier auch ins Jagdrecht aufgenommen." In dem Gesetzentwurf heißt es dem Bericht zufolge: "Liegt eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vor, kann die Jagdbehörde durch Verfügung für einen oder mehrere Jagdbezirke eine Jagdzeit für die Erlegung eines oder mehrerer Wölfe festlegen."
Dies sei ein "wichtiges Signal" für Weidetierhalter und Jäger in Niedersachsen, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Frank Schmädeke. Die mehrfachen Risse von Weidetieren trotz Einzäunung zeigten, dass wolfsabweisende Einzäunungen der Nutztiere nicht die alleinige Lösung sei. Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ändere aber nichts an seinem Schutzstatus, betonte die SPD-Abgeordnete Karin Logemann.
In Niedersachsen leben nach Schätzungen von Experten 350 bis 400 Wölfe. Früheren Angaben von Umweltminister Olaf Lies (SPD) zufolge gibt es im Land 39 Wolfsrudel, ein Wolfspaar und zwei Einzelwölfe. Die Zahl der Übergriffe auf Weidetiere in Niedersachsen sei von 8 im Jahr 2012 auf etwa 230 Übergriffe in diesem Jahr gestiegen.
(dpa)