30. November 2021 –
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag (30.11.) Klagen gegen die sogenannte "Bundes-Notbremse" sowie gegen die Schulschließungen in der dritten Coronawelle abgewiesen.
Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der "Notbremse" verfassungsmäßig
Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber "in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie" mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit.
Verfassungsgericht billigt Schulschließungen in der dritten Welle
Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Wechselunterricht und Schulschließungen anordnen. Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen von Schülern und Eltern dagegen ab, erkennt aber erstmals ein "Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung" an, wie das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mitteilte.
(dpa)