03. August 2021 –

Widerstand unter Betreibern

Gericht kippt Schließung von Discos bei Inzidenz über 10

Das Oberverwaltungsgericht hat die Schließung von Diskos, Clubs und Shisha-Bars ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 10 außer Vollzug gesetzt. Antragstellerin war die Betreiberin einer Shisha-Bar in Delmenhorst - auch unter Clubbetreibern hatte sich Widerstand geregt.

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Barhocker stehen im geschlossenen Club Index auf den Tischen. Discobetreiber Bösch will sich vor Gericht gegen die coronabedingte Disco-Schließung wehren Foto: Lino Mirgeler/dpa, Foto: picture alliance/dpa

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die coronabedingte Schließung von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 10 außer Vollzug gesetzt. Der Beschluss ist unanfechtbar, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Die Antragstellerin, die eine Shisha-Bar in Delmenhorst betreibt, hatte in einem Normenkontrolleilantrag argumentiert, die Schließung sei unverhältnismäßig. Nach den vom Robert Koch-Institut (RKI) aufbereiteten Daten spiele das Infektionsumfeld Gaststätte oder Shisha-Bar nur eine untergeordnete Rolle. Darüber hinaus seien die Inzidenzwerte willkürlich gewählt und nicht mehr hinreichend aussagekräftig, da sie die notwendigen Parameter nur unzureichend berücksichtigten.

Der Senat entsprach dem Antrag: Es handele sich bei der Schließung der Einrichtungen nicht um eine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Weitere Äntrage von Diskotheken- und Shisha-Bar-Betreibern sind damit gegenstandslos geworden.

(dpa)

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