19. Mai 2020 –

Mögliche Lockerung

Gaststätten sollen in Niedersachsen wieder vollständig öffnen dürfen

Laut dem Politikjournal "Rundblick" sollen die Gaststätten in Niedersachsen ab Montag, 25. Mai, wieder vollständig öffnen dürfen. Somit sollen Gaststätten, Restaurants und Kantinen wieder mehr als jeden zweiten Tisch besetzen dürfen.

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Ab kommenden Montag (25. Mai) solle die 50-Prozent-Quote für die Gastronomie nicht mehr gelten. Das hat Wirtschaftsminister Bernd Althusmann am Dienstag angekündigt, wie das Politikjournal Rundblick berichtet. Die entsprechenden Hygiene- und Abstandsregelungen müssen aber nach wie vor eingehalten werden, auch wenn mehr Gäste die Lokalitäten besuchen dürfen.

Die seit dem 11. Mai geltende Regelung besagt, dass Restaurants, Gaststätten und Kantinen zwar wieder öffnen dürfen, allerdings durfte nur jeder zweite Tisch besetzt werden. Die Gastronomiebranche stellte das vor großere Herausforderungen. Die Branche habe nicht mit Umsätzen gerechnet, die in den Himmel schnellen, sagte der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Niedersachsen, Detlef Schröder. "Aber die sich jetzt abzeichnenden Umsatzrückgänge sind fatal", sagte er mit Blick auf eine Mitgliederbefragung zu den ersten Tagen nach der Wiedereröffnung. In einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Niedersachsen mussten drei Viertel der Gastronomen feststellen, dass ihre Umsätze bei weniger als einem Viertel des normalen Umsatzes lagen im Vergleich zu einer normalen Maiwoche.

Weitere Lockerungen seien geplant

Zusätzlich sollen laut Althusmann ab Montag auch Indoor-Sportanlagen, Sportwettbüros und Casinos wieder öffnen dürfen, so "Rundblick" weiter.

Neben der Gastronomie soll euch die Hotelbranche Lockerungen erfahren: In Niedersachsen dürfen Hotels ab dem 25. Mai wieder öffnen. Statt der bisher geplanten 50 Prozent sollen nun 60 Prozent der Zimmer belegt werden dürfen. Ebenfalls solle die Regelung, nach der Gäste für mindestens sieben Tage buchen müssen, dem Vernehmen nach in Hotels, Pensionen und auch zum Beispiel in Jugendherbergen und Landschulheimen entfallen. Die Sieben-Tage-Regelung soll allerdings für Ferienwohnungen gelten.

(Mit Material der dpa)

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