Gemeinsam gegen Corona
Diese Regeln gelten ab sofort für Niedersachsen
Niedersachsen greift hart in der Corona-Krise durch: Landesregierung beschließt neue Leitlinien zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise mit dem zentralen Ziel einer Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich.

Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben - auch sonntags - geöffnet
Offen bleiben Geschäfte des täglichen Bedarfs wie z.B. Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen und Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Zeitungsverkauf, Waschsalons und der Großhandel. Zusätzlich sollen Sonntagsverkaufsverbote für diese Läden bis auf Weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden Alle anderen Geschäfte bleiben zu.
Geschlossen werden Einrichtungen mit Publikumsverkehr
Spielplätze Bars, Clubs, Diskotheken Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen!), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Bordelle Einrichtungen in denen Sportbetrieb stattfindet: Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern Fitnessstudios weitere Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
Einschränkung von Zusammenkünften
Verboten werden Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Außerdem sollen auch Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen dicht machen! Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen nicht mehr stattfinden!
Ausweitung von Besuchsverboten
Auflagen für Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen. Möglich sei z.B. eine Besuchszeit von maximal einmal am Tag für eine Stunde. Menschen mit Atemwegsinfektionen sollen Besuche untersagt werden. Zudem gelte für diese Bereiche sowie für Universitäten, Schulen und Kindergärten ein generelles Betretungsverbot für alle, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland aufgehalten haben.
Strenge Auflagen für viele weitere Bereiche
Restaurants und Gaststätten sollen frühestens ab 6 Uhr öffnen, spätestens um 18 Uhr schließen. Dienstlich Übernachtungsangebote wahrzunehmen wird nicht verboten sein. Aber solche Angebote dürfen nicht für touristische Zwecke genutzt werden. Für Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte werden strengere Auflagen erlassen, vor allem um Warteschlangen zu vermeiden. Wer wann Zutritt hat, soll genau geregelt werden.