01. September 2021 – Lea Biskup
Am 12. September stehen in Niedersachsen die Kommunalwahlen an. Flächendeckend werden die Räte in Städten, Gemeinden und Kreisen gewählt und auch zahlreiche Landräte und Bürgermeister. Die digitale Wahlentscheidungshilfe "Voto" kann bei der Wahlentscheidung helfen.
Bei den Kommunalwahlen geht es um die Politik vor Ort: Kann sich eine Gemeinde ein Freibad leisten? Oder braucht es eine neue Umgehungsstraße? Die Kommunen, also Kreise, Städte, Gemeinden und Stadtbezirke, entscheiden solche wichtige Dinge selbst. Wenn ihr noch nicht sicher seid, wem ihr bei der Kommunalwahl eure Stimme geben sollt, könnt ihr mit der Online-Wahlentscheidungshilfe "Voto" eure Standpunkte mit denen der zur Wahl stehenden Parteien und Kandidaten abgleichen.
Digitale Wahlentscheidungshilfe VOTO
Ähnlich wie der Wahl-O-Mat auf Bundestagstags- und Landtagswahl-Ebene funktioniert, gibt es mit der Online-Wahlentscheidungshilfe "Voto" dieses Angebot jetzt auch erstmals flächendeckend in einem ganzen Bundesland für Wahlen auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können mit dem Tool kostenlos und online ihre Meinung mit den Positionen von Parteien und Kandidaten abgleichen. "Voto" soll in über 400 Gemeinden in Niedersachsen für die Kommunalwahlen zur Verfügung stehen.
Nutzer geben ihre Position zu verschiedenen Thesen ein und können dann ihre Positionen mit denen der lokal antretenden Parteien und Wählergemeinschaften vergleichen. Die drei Kandidaten mit der höchsten prozentualen Übereinstimmung werden den Nutzerinnen und Nutzern dann nach Eingabe angezeigt.
Wer wählt?
Bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen sind insgesamt knapp 6,5 Millionen Menschen wahlberechtigt. Dazu gehören sowohl Deutsche als auch rund 316.800 EU-Bürger. Jeder, der seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet hat, darf wählen. Rund 375.000 Erstwähler sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Seit inzwischen 25 Jahren liegt das Mindestwahlalter in Niedersachsen auf kommunaler Ebene bei 16 Jahren.
Was wird gewählt?
Gewählt werden rund 2.107 kommunale Vertretungen - im Fokus stehen die Kreistage und Räte der acht kreisfreien Städte. Darüber hinaus werden die Räte von 905 kreisangehörigen Gemeinden sowie 128 Samtgemeinden neu bestimmt. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden auch über die Zusammensetzung von 1.027 Bezirks- und Ortsräten. Das geht aus Angaben der Landeswahlleitung hervor, an denen sich im Einzelnen noch Abweichungen ergeben können.
In rund 280 Kommunen werden zudem Landräte oder Bürgermeister direkt gewählt. In elf Städten finden Oberbürgermeisterwahlen statt, darunter in Braunschweig, Göttingen, Wolfsburg, Oldenburg, Osnabrück und Lüneburg. In 21 Landkreisen werden Landräte und in der Region Hannover ein Regionspräsident oder eine Regionspräsidentin gewählt.
Wer tritt an?
Es bewerben sich nach ersten Angaben der niedersächsischen Landeswahlleitung insgesamt 71.225 Kandidatinnen und Kandidaten. 14.973 gehören einer der vielen Wählergruppen an, 456 gehen als Einzelbewerber ins Rennen. Die meisten Kandidaten werden jedoch von den 26 zugelassenen Parteien entsandt.
Wie wird gewählt?
Die Kommunalwahlen erfolgen nach den demokratischen Wahlgrundsätzen - sie sind also frei, geheim, allgemein, unmittelbar und gleich. Einzelheiten der Kommunalwahlen sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Alle Sitze der Parlamente werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl vergeben. Die Wähler können insgesamt drei gleichwertige Stimmen auf die Parteien, Wählergruppen sowie deren einzelne Kandidaten vergeben. Je mehr Stimmanteile eine Partei oder einer ihrer Kandidaten erhält, umso mehr Sitze werden ihr in dem jeweiligen Parlament zugesprochen.
Anders geht es bei den Direktwahlen zu. Dort geht es um Ämter, die nach dem Prinzip der Mehrheitswahl verteilt werden. Die Wähler haben hier nur eine Stimme. Ein Kandidat muss mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, um die Wahl zu gewinnen. Sollte niemand diese Mehrheit erreichen, gehen die beiden Kandidaten oder Kandidatinnen mit den meisten erreichten Stimmen in die Stichwahl.
Für die Wahl der kommunalen Parlamente habe ich je drei Stimmen. Wie kann ich die aufteilen?
Jede Partei und Gruppe steht sowohl mit einer Gesamtliste als auch mit einer Reihe einzelner Kandidaten auf dem Wahlzettel. Die drei gleichwertigen Stimmen können völlig beliebig auf die Parteien, die Listen und die Kandidaten verteilt werden. So können die Wähler etwa zwei Kreuze bei der Gesamtliste einer Partei machen und das dritte neben den Direktkandidaten einer anderen Partei setzen. Am Ende wird dann ausgezählt. Ein vereinfachtes Beispiel:
Eine Partei hat insgesamt 100 Stimmen erhalten. 60 davon entfallen auf die Gesamtliste, 40 weitere auf die einzelnen Kandidaten der Partei. Entsprechend werden auch die Sitze im Parlament aufgeteilt, die die Partei insgesamt erlangen konnte. 60 Prozent der Sitze für diese Partei werden also über die Liste gefüllt. Die Direktkandidaten müssen sich die übrigen 40 Prozent der Sitze untereinander aufteilen - je nachdem, wer von ihnen die meisten Stimmen sammeln konnte. Auf diese Weise kann auch ein Bewerber einen Sitz bekommen, der auf der Gesamtliste weit hinten stand, aber viele Stimmen als Direktkandidat sammeln konnte.
(mit Material der dpa)