Waffel-Gesetz
Hallo, Waffelbesitzer! Habt ihr schon den "Kleinen Waffelschein" beantragt?
Mitten in der schönsten Zeit des Jahres sollen urplötzlich die Waffelgesetze verschärft werden. Wer zum Führen eines Waffeleisens berechtigt ist, muss jetzt den "Kleinen Waffelschein" vorweisen können.
Außerdem muss der Waffel-Fan zu Hause einen verschließbaren Waffelschrank haben. So steht es im neuen Entwurf für das Waffelgesetz, das den Besitz und die Verwendung von Waffeln in Niedersachsen regelt. Die mächtige Waffel-Lobby läuft Sturm gegen die Verschärfung des Waffelgesetzes. Doch Gesetz ist Gesetz.
So sieht der "Kleine Waffelschein zur Verwendung elektrisch betriebener Waffeleisen" aus... (könnt ihr euch gerne downloaden).
Wer also künftig Teig in Waffeleisen gießt, ohne einen gültigen Waffelschein zu besitzen, dem drohen wegen unerlaubten Waffelbesitzes bis zu drei Jahre Haft im Lebkuchenhaus.
Die Regularien werden inzwischen stichprobenartig von Kontrolleuren der Deutschen Luftwaffel überprüft.
Nach Unterzeichnung des Atomwaffel-Sperrvertrags gilt zudem der Einsatz von Chemie-Waffeln als international geächtet. Ebenso müssen künftig Waffel-Exporte ins Ausland durch den Bundestag genehmigt werden. Die deutschen Waffel-Industrie rät dringend dazu, diesen ganzen Unsinn, der hier steht, nicht zu glauben!
Ihr fragt euch, ob wir hier allen einen an der Waffel haben? Dann lautet die Antwort: Ja! Muss am Glühwein liegen. Tschuljung!