17. Februar 2022 –

Viele Lockerungen

So reagiert Niedersachsen auf die Bund-Länder-Beschlüsse

Niedersachsen wird sich an den Bund-Länder-Beschlüssen und den dort beschlossenen Lockerungen in drei Schritten weitestgehend orientieren. So sollen bereits ab dem 24. Februar Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene wegfallen.

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Bild vom 14.12.2021: Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident Niedersachsen, spricht im niedersächsischen Landtag über die neue Corona-Verordnung. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit dem Bundeskanzler will Weil sich in der Staatskanzlei in Hannover zu der Konferenz äußern., Foto: picture alliance/dpa

Niedersachsen wird sich an den Bund-Länder-Beschlüssen und den dort beschlossenen Lockerungen weitegehend orientieren – in drei Schritten: vom 24. Februar bis zum 4. März; bis zum 19. März und ab dem 20. März. Niedersachsen arbeitet aktuell an zwei Corona-Verordnungsentwürfen: Ein Entwurf, der spätestens zum 24. Februar mit Gültigkeit bis 04. März in Kraft tritt und ein zweiter Entwurf, der vom 04. März bis 20. März gilt.

In vielen Bereichen startet Niedersachsen mit 2G-Bedingungen, senkt dann ab auf 3G bis hin zum Wegfall der Nachweisregelung. Das bisherige Warnstufen-System spielt in den neuen Verordnungen keine Rolle mehr. Der Grund: Mit den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz fallen die Regelungen anhand bestimmter Warnstufen weg. Anhand welcher Kriterien dann mögliche Verschärfungen getroffen werden sollen, steht aktuell noch nicht fest. Hier warten die Länder auf Rückmeldung des Bundes. Dementsprechend mahnte Weil auch in der Pressekonferenz am Donnerstag (17.02.) an: "Niemand soll sich der Illusion hingeben, dass Virus sei abgehakt. Das ist es nicht."

Kitas und Schulen

Wie wirken sich die Lockerungen in Kitas und Schulen aus? Wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne am Donnerstag (17.02.) mitteilte, werden schrittweise Lockerungen folgen (Stand 17.02.):

  • Klassenfahrten: Sollen nach den Osterferien wieder möglich sein.
  • Testpflicht in Schulen: Die Zahl der Testungen soll reduziert werden. Für die nächsten beiden Wochen sind tägliche Testungen vorgesehen, ab 07. März bis zu den Osterferien 3 Test pro Woche. Nach den Osterferien wird mit einer sogenannten eineinhalbwöchigen "Sicherheitswoche" mit täglichen Testungen gestartet, anschließend soll es dann wieder drei Tests die Woche geben.
  • Maskenpflicht im Unterricht: Die nächsten 4 Wochen gilt weiterhin Maskenpflicht, dann fällt sie im Unterricht in den Klassen 1 bis 4 weg. Für alle anderen Klassenstufen soll die Maskenpflicht im Unterricht nach der eineinhalbwöchigen Sicherheitswoche nach den Osterferien wegfallen.

Folgende Lockerungen sind geplant:

In einem ersten Schritt sind ab spätestens 24. Februar in Niedersachsen folgende Änderungen geplant:

  • Private Zusammenkünfte für vollständig Geimpfte und Genesene ohne eine Begrenzung der Teilnehmerzahl; die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (eigener Haushalt plus zwei Personen) gelten weiterhin.
  • Messen: Unter 3G-Bedingungen drinnen und draußen
  • Gastronomie: Unter 2G-Bedingungen drinnen und draußen
  • Veranstaltungen bis 2.000 Teilnehmer: Unter 2G-Bedingungen drinnen und draußen + weitere Vorsichtsmaßnahmen
  • Veranstaltungen über 2.000 Teilnehmer: Unter 2G+-Bedingungen drinnen und draußen + weitere Vorsichtsmaßnahmen
    Drinnen gilt eine Obergrenze von 6.000 Personen, maximale Auslastung 60 Prozent – draußen gilt eine Obergrenze von 25.000 Personen – Auslastung maximal 75 Prozent
  • Körpernahe Dienstleistungen: In Innenräumen FFP2-Maskenpflicht, außer bei Behandlungen
  • Einzelhandel: In Innenräumen FFP2-Maskenpflicht
  • Beherbergung: 2G-Bedingungen, berufliche Übernachtungen im Rahmen von 3G möglich
  • Discotheken und Clubs: geschlossen
  • Sportanlagen: Unter 3G-Bedingungen drinnen und draußen, in Innenräumen FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport
  • ÖPNV: FFP2-Maskenpflicht und 3G

In einem zweiten Schritt sind ab 04. März in Niedersachsen folgende Änderungen geplant:

  • Gastronomie: Unter 3G-Bedingungen drinnen
  • Veranstaltungen bis 2.000 Teilnehmer: Unter 3G-Bedingungen drinnen und draußen
  • Veranstaltungen über 2.000 Teilnehmer: Unter 2G-Bedingungen drinnen und draußen
  • Beherbergung: 3G-Bedingungen
  • Discotheken und Clubs: Unter 2G+-Bedingungen drinnen und draußen, FFP2-Maskenpflicht
  • Sportanlagen: keine Zugangsbeschränkungen, in Innenräumen FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport
  • ÖPNV: FFP2-Maskenpflicht und 3G.

Hinweis: Bis zur Verordnungsverkündung in der kommenden Woche können sich noch Änderungen ergeben.

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