Viele Lockerungen
So reagiert Niedersachsen auf die Bund-Länder-Beschlüsse
Niedersachsen wird sich an den Bund-Länder-Beschlüssen und den dort beschlossenen Lockerungen in drei Schritten weitestgehend orientieren. So sollen bereits ab dem 24. Februar Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene wegfallen.

Kitas und Schulen
Klassenfahrten: Sollen nach den Osterferien wieder möglich sein.Testpflicht in Schulen: Die Zahl der Testungen soll reduziert werden. Für die nächsten beiden Wochen sind tägliche Testungen vorgesehen, ab 07. März bis zu den Osterferien 3 Test pro Woche. Nach den Osterferien wird mit einer sogenannten eineinhalbwöchigen "Sicherheitswoche" mit täglichen Testungen gestartet, anschließend soll es dann wieder drei Tests die Woche geben.Maskenpflicht im Unterricht: Die nächsten 4 Wochen gilt weiterhin Maskenpflicht, dann fällt sie im Unterricht in den Klassen 1 bis 4 weg. Für alle anderen Klassenstufen soll die Maskenpflicht im Unterricht nach der eineinhalbwöchigen Sicherheitswoche nach den Osterferien wegfallen.
Folgende Lockerungen sind geplant:
Private Zusammenkünfte für vollständig Geimpfte und Genesene ohne eine Begrenzung der Teilnehmerzahl; die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (eigener Haushalt plus zwei Personen) gelten weiterhin.Messen: Unter 3G-Bedingungen drinnen und draußenGastronomie: Unter 2G-Bedingungen drinnen und draußenVeranstaltungen bis 2.000 Teilnehmer: Unter 2G-Bedingungen drinnen und draußen + weitere VorsichtsmaßnahmenVeranstaltungen über 2.000 Teilnehmer: Unter 2G+-Bedingungen drinnen und draußen + weitere Vorsichtsmaßnahmen
Drinnen gilt eineObergrenze von 6.000 Personen, maximale Auslastung 60 Prozent – draußen gilt eine Obergrenze von 25.000 Personen – Auslastung maximal 75 ProzentKörpernahe Dienstleistungen: In Innenräumen FFP2-Maskenpflicht, außer bei BehandlungenEinzelhandel: In Innenräumen FFP2-MaskenpflichtBeherbergung: 2G-Bedingungen, berufliche Übernachtungen im Rahmen von 3G möglichDiscotheken und Clubs: geschlossenSportanlagen: Unter 3G-Bedingungen drinnen und draußen, in Innenräumen FFP2-Maskenpflicht außer beim SportÖPNV: FFP2-Maskenpflicht und 3G
Gastronomie: Unter 3G-Bedingungen drinnenVeranstaltungen bis 2.000 Teilnehmer: Unter 3G-Bedingungen drinnen und draußenVeranstaltungen über 2.000 Teilnehmer: Unter 2G-Bedingungen drinnen und draußenBeherbergung: 3G-BedingungenDiscotheken und Clubs: Unter 2G+-Bedingungen drinnen und draußen, FFP2-MaskenpflichtSportanlagen : keine Zugangsbeschränkungen, in Innenräumen FFP2-Maskenpflicht außer beim SportÖPNV: FFP2-Maskenpflicht und 3G.