10. Dezember 2020 – Lea Biskup

Vom 14.12.2020 bis 18.12.2020

Freiwilliges Homeschooling an Niedersachsens Schulen

Niedersachsen weitet die Möglichkeit des Homeschoolings vor Weihnachten aus: Eltern können ihre Kinder in der letzten Schulwoche vor Weihnachten vom 14. - 18. Dezember 2020 vom Präsenzunterricht befreien lassen. Trotz dieser Möglichkeit bleiben die Schulen aber weiterhin geöffnet.

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Foto: picture alliance/dpa

Das Land Niedersachsen ermöglicht es Schülerinnen und Schülern in der letzten Schulwoche vor Weihnachten in das freiwillige Homeschooling zu wechseln. Eltern können ihre Kinder vom 14.12.2020 bis 18.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien lassen. Gleichzeitig sollen sie Schulen grundsätzlich weiterhin geöffnet bleiben. Das teilte das Niedersächsische Kultusministerium am 10. Dezember mit.

Der Bildungsbereich leiste so einen relevanten Beitrag bei dem Ziel, Kontakte zu reduzieren, sagte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: "Mit der Ausweitung unserer bestehenden Regelung von zwei auf fünf Tage freiwilliges Homeschooling kommen eingedenk der Weihnachtsferien rund vier Wochen zusammen, in denen sich die Kontakte auch der Kinder und Jugendlichen deutlich reduzieren werden. Der Schulbereich beteiligt sich so an der umfassenden Gesamtstrategie der konsequenten Kontaktreduktion in Niedersachsen, um die Zahl der Neuinfektionen zu senken." Die Befreiungsmöglichkeit gilt für alle Schülerinnen und Schüler, vom Primarbereich, über die weiterführenden bis zu den berufsbildenden Schulen.

Klausuren müssen in der Schule geschrieben werden

Das Kultusministerium geht davon aus, dass insbesondere höhere Jahrgänge die Homeschooling-Woche nutzen werden. Allerdings müssen Abschluss- und versetzungsrelevante Klausuren zu den festgelegten Terminen geschrieben werden, so dass betreffende Schülerinnen und Schüler zu diesen Zeitpunkten in der Schule sein müssen – aber auch nur zu diesen Anlässen und nicht für den gesamten Tag. Nach dem Klausurschreiben kann ins Lernen zu Hause gewechselt werden.

Für die Befreiung vom Präsenzunterricht reicht es aus, wenn die Eltern per Telefon, Mail oder auf Papier der Schule Bescheid sagen, ab wann ihr Kind nicht mehr erscheint und stattdessen ins Distanzlernen geht. Eine besondere Begründung muss nicht genannt werden.

Für alle Schülerinnen und Schüler, die von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, sind die Schulen ganz normal geöffnet.

Darüber hinaus hat Niedersachsen die ursprünglich geplanten Lockerungen über Weihnachten und Silvester verkürzt. Weitere Infos hier. >>>

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