13. April 2021 –

Fragen und Antworten

Corona-Test und Schulbesuch

Seit den Osterferien dürfen Schüler*innen und Lehrkräfte nur mit negativem Corona-Test am Präsenzunterricht teilnehmen. Drei wichtige Fragen und Antworten zu diesem Thema

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Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Wenn ein Corona-Selbsttest bei einem Schüler in einer Familie positiv ausfällt, müssen dann alle zu Hause bleiben?

Der zu Hause gefertigte Selbsttest ist auch im Falle eines Positiv-Ergebnisses derzeit noch nicht meldepflichtig. Fällt ein Selbsttest zu Hause positiv aus, muss ein PCR-Test gemacht werden. Auch wenn bei einem positiven Corona-Selbsttest derzeit keine Quarantänepflicht besteht, ist es ratsam zu Hause zu bleiben, bis ein PCR-Test erfolgt ist, um kein Risiko einzugehen, falls tatsächlich eine Infektion vorliegt.

Ergeben sich Strafbestände, wenn Eltern ohne Testen einfach bescheinigen, dass ihr Kind negativ ist?

Zunächst eine Vorbemerkung: Bei rechtlichen Fragestellungen kommt es immer auf viele Einzelheiten an, die jeweils zu anderen Beurteilungen führen können.

Generell könnte eine falsche Bescheinigung wie in der Frage beschrieben den Straftatbestand einer fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Körperverletzung erfüllen. Ganz allgemein könnten sich Eltern, die ihrem Kind ohne Test bescheinigen, es sei negativ getestet, wegen gefährlicher Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) strafbar machen, wenn ein tatsächlich erkranktes Kind andere ansteckt und die Eltern dies für möglich halten und Kauf nehmen.

Aber auch wenn ein Kind nicht krank ist und ein Test vorsätzlich falsch bescheinigt wird, kann unter Umständen der Versuch einer gefährlichen Körperverletzung im Raum stehen. In anderen Konstellationen wäre auch eine fahrlässige Körperverletzung durch die Eltern möglich, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.

Wie wird sichergestellt, dass alle Eltern wissen, wie die Tests funktionieren? Anleitungen sind in der Regel nur auf Deutsch und Englisch verfügbar.

Die allgemeinen Hinweise an Eltern und Erziehungsberechtigte zur Testpflicht an Schulen sowie die erforderlichen Formulare hat das Niedersächsische Kultusministerium in mehrere Sprachen übersetzten lassen und sie zum Download auf der Homepage des Kultusministeriums auf Arabisch, Englisch, Türkisch, Farsi, Rumänisch und Bulgarisch zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Angebote finden Interessierte in einer rechts angelegten Spalte auf der Seite des Kultusministeriums.

>>> Zur Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums >>>

Ob Übersetzungen der Testanwendungen möglich sind, wird derzeit vom Kultusministerium geprüft. Da die Beipackzettel den Testvorgang in der Regel auch in einfacher Bildsprache darstellen, stellt sich nach Aussage des Kultusministeriums auch die Frage nach der Notwendigkeit einer Übersetzung der Anleitungen.

Unabhängig davon soll es jedoch in Kürze ein Erklärvideo zum Umgang mit den gängigen Tests online geben.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zu den geltenden Regelungen in Schulen und Kitas sowie zu den Testungen findet ihr auf der Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums.


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