Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Eltern Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie keinen Betreuungsplatz für ihr Kind zum Wunschtermin bekommen. Allerdings gilt das nicht für jeden.
Schon seit dem 1. August 2013 gibt es für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Daraus zog der Bundesgerichtshof jetzt die Konsequenz, dass Eltern dadurch einen Schadensersatzanspruch haben.
Allerdings zogen jetzt drei Mütter vor Gericht, die nicht wie geplant ein Jahr nach der Geburt ihrer Kinder wieder voll arbeiten konnten, da sie keinen Betreuungsplatz bekommen hatten.
Vor Gericht können nur Eltern ziehen, auf die das hier zutrifft.
Mit einer Klagewelle rechnen die Städte und Gemeinden allerdings nicht.