09. Juni 2026 – dpa
In Bochum hatte die Polizei auf eine gehörlose Zwölfjährige geschossen. Der Fall schlug Wellen. War es Notwehr? Ein Gutachten soll weiterhelfen.
Gut ein halbes Jahr, nachdem die Polizei auf ein gehörloses zwölfjähriges Mädchen in Bochum geschossen hat, liegt ein wichtiges Gutachten vor. Das mit zwei Messern bewaffnete Mädchen war demnach zum Zeitpunkt der Schussabgabe noch 61 Zentimeter von dem Beamten entfernt. Welche Auswirkungen dieses Ergebnis auf das Ermittlungsverfahren gegen den Beamten hat, müsse nun geklärt werden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die entscheidende Frage ist, ob er aus Notwehr handelte. Zuvor hatte die «WAZ» berichtet.
Die Zwölfjährige hatte bei dem Polizeieinsatz in der Nacht zum 17. November 2025 einen Durchschuss in der Brust erlitten und schwebte zeitweise in Lebensgefahr. Mehrmals musste sie operiert werden. Der Fall hat intensive Diskussionen über die Ausbildung von Polizisten für Einsätze bei Gehörlosen ausgelöst.
Die Beamten waren ausgerückt, weil die Zwölfjährige in ihrer Wohngruppe für gehörlose Kinder und Jugendliche in Münster vermisst wurde und dringend ein Medikament einnehmen musste. Schließlich wurde klar, dass die Zwölfjährige zu ihrer Mutter nach Bochum gefahren war.
Doch dort eskalierte der Einsatz: Nach mehreren erfolglosen Kontaktversuchen brachten die Beamten mitten in der Nacht die ebenfalls gehörlose Mutter des Mädchens zu Boden und fixierten sie. Kurz danach erschien nach früheren Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums die Zwölfjährige mit zwei Messern in der Hand. Daraufhin sei der Schuss gefallen.
Gegen den Polizeibeamten, der mit seiner Dienstwaffe schoss, wird seitdem wegen versuchten Totschlags ermittelt. Gegen einen Kollegen, der in der Situation seinen Taser gegen die bewaffnete Zwölfjährige einsetzte, wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Die entscheidende Frage in dem Ermittlungsverfahren ist, ob die Polizisten aus Notwehr gehandelt haben oder nicht. Dafür spielt das Gutachten zur Entfernung der Schussabgabe eine wichtige Rolle. Der Anwalt des Mädchens hatte immer betont, die gehörlose Zwölfjährige habe das Messer nicht auf die Polizei gerichtet. Sie sei in Panik gewesen, weil sie die Situation nicht habe einschätzen können.