Anette Christina
Anette Christina aus Hannover
Rechtsprechung?
Das ist wieder mal typisch für die deutsche Rechtsprechung. Vorweg möchte ich anmerken, dass ich eine bewußte Gefährdung eines Partners durch eine HIV-Infektion nicht gutheiße und dies zu bestrafen ist. Allerdings sollte da der Vorsatz zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ob Frau Benaissa seinerzeit den Herrn bewußt angesteckt hat ist nun also ihr ohne jeglichen Zweifel nachzuweisen.
Und trozdem ärgert mich der Prozess. Denn vergleicht man mal wie hart, bzw wie wenig ein Vergewaltiger und Sexverbrecher bestraft wird und welches Strafmaß nun Frau Benaissa droht, muss man sich doch fragen, wo da Gerechtigkeit besteht. Oder wenn man den Prozess um den Tod des kleinen Jungen aus Bremen als Vergleich nimmt. Da soll jetzt der Prozess gegen den verantwortlichen Vormund eingestellt werden, da dieser angeblich wegen Überarbeitung und Überbelastung nichts hätte für den Jungen tun können. Da stellen sich einem doch die Haare zu Berge. Richtig ist, dass es ganz klar gesagt werden muss, dass eine vorsätzliche Gefährdung durch HIV strafbar ist. Doch sollte dafür nicht die Popularität von Nadja Benaissa ausnützt werden, und dabei übers Ziel hinausschoßen werden. Es tut ihr leid und sie war minderjährig. Eine Geldstrafe zu Gunsten der Aidshilfe und evtl. gemeinnützige Arbeitsstunden sollten als Strafmaß ausreichen. Denn der Vorsatz ist in diesem Fall doch schwer nachweisbar. Und wenn einem Vergewaltiger mildernde Umstände zuerkannt werden, hat dies auch Nadja Benaissa verdient.







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