12.07.2012
NIEDERSACHSEN

Krass: Haftbefehle gegen 8.500 Niedersachsen

Sind wir Niedersachsen ein Volk von Verbrechern? Gegen mehr als 8.500 Niedersachsen liegen derzeit Haftbefehle vor.

Es geht nicht um Falschparker oder Wildpinkeln in öffentlichen Parkanlagen. Die Rede ist von handfesten Haftbefehlen, die bislang noch nicht vollstreckt wurden. Mehr als 8.500 sind das bei uns in Niedersachsen. Das geht aus einer Stellungnahme des Innenministeriums an die SPD-Landtagsfraktion hervor.

Dafür gibt es Haftbefehle:

Die Strafprozessordnung kennt verschiedene freiheitsentziehende Maßnahmen. Anlass für die Haftbefehle sind alle gängigen Gesetzesverstöße, Steuerbetrug und Diebstahl gehören ebenso dazu wie Gewaltverbrechen und Familiendelikte. Durch die Vollstreckung der Haftbefehle soll die Wiederholungsgefahr für weitere Straftaten gemindert werden, Haftbefehle ergehen bisweilen aber auch gegen Angeklagte, damit die Prozesse nicht verschleppt werden oder sich der Angeklagte dem Zugriff der Behörden entzieht.

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Rangliste der offenen Haftbefehle in Niedersachsen (Stand: Mai 2012)

Platz 1: Polizeidirektion Osnabrück - 2159 offene Haftbefehle
Platz 2: Polizeidirektion Hannover - 1985 offene Haftbefehle
Platz 3: Polizeidirektion Göttingen - 1122 offene Haftbefehle
Platz 4: Polizeidirektion Oldenburg - 1095 offene Haftbefehle
Platz 5: Polizeidirektion Braunschweig - 1039 offene Haftbefehle
Platz 6: Polizeidirektion Lüneburg - 782 offene Haftbefehle
Platz 7: Landeskriminalamt - 349 offene Haftbefehle
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Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums werden die meisten Haftbefehle in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen vollstreckt. In Einzelfällen kann es aber auch bis zu drei Monaten dauern, in eiligen Fällen greifen die Ermittler aber auch bereits wenige Tage nach dem Eingang des Haftbefehls zu, heißt es in dem Schreiben. Aus Sicht des Innenministeriums werden die Haftbefehle "zeitnah und ohne schuldhafte Verzögerung" bearbeitet beziehungsweise vollstreckt.

Viele Häuser müssen noch durchsucht werden...

Nicht berücksichtigt sind in der Auflistung des Innenministeriums 17 744 Haftbefehle im Zusammenhang mit Ausweisungen, Abschiebungen und Zurückschiebungen der Ausländerbehörden (Stand 10. Mai 2012). Auch sogenannte örtliche Haftbefehle - etwa wegen geringfügiger Geldstrafen fehlen, da diese nur «lokal» bearbeitet werden.

Auch bei den Durchsuchungsbefehlen gibt es nach Ministeriumsangaben eine lange Liste von offenen Beschlüssen. Zum Stichtag 10. Mai waren landesweit 566 offene Durchsuchungsbeschlüsse für Häuser, Wohnungen oder Geschäftsräume vermerkt.

Foto: dpa (Symbolfoto)

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