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Das Landeskriminalamt warnt vor einem Schadprogramm, welches das eigene Dateisystem verschlüsselt und den Nutzer erpresst!
Aktuell und äußerst schnell verbreitet sich zur Zeit per E-Mail ein Schadprogramm, welches die Computer vieler Nutzer heimsucht. In der Mail wird der Nutzer aufgefordert, einen drei- bis vierstelligen Geldbetrag zu begleichen. Die Aufmachung der E-Mail ist augenscheinlich „vertrauenswürdig“ und in deutscher Sprache verfasst.
Als Absender werden häufig reale Firmen angezeigt. Der Schock über die hohe, unberechtigte Forderung verleitet sehr schnell zum Öffnen des als Rechnung oder Mahnung benannten Anhangs der E-Mail. Dieser Anhang ist hochgefährlich!
In dieser, meist im „zip-Format“ angehängten Datei verbirgt sich die Schadsoftware und entfaltet sich bereits beim Anklicken. Nach dem Doppelklick erscheint eine Fehlermeldung, dass die Datei nicht entpackt werden konnte. Die eigentliche Schadsoftware beginnt jedoch nun mit ihrer Arbeit.
Sie verschlüsselt das Dateisystem und öffnet ein Fenster, in dem der Nutzer auf eine Infizierung mit dem Windows-Verschlüsselungs-Trojaner hingewiesen wird. Dem „freundlichen“ Hinweis der Infizierung folgt die Forderung, dass ein kostenpflichtiges Windows Update geladen werden muss, damit der PC wieder entschlüsselt und von dem „Trojaner“ befreit wird.
Die Bezahlung des Updates soll per ukash oder paysafe erfolgen und 100 Euro oder mehr kosten. Die Bezahlung führt jedoch keineswegs zu einer Entschlüsselung der Dateien und schon gar nicht zur Beseitigung des Trojaners. In der aktuellen Variante der Schadsoftware können die Daten auch nach der Entfernung des Trojaners nicht in allen Fällen entschlüsselt werden und sind oftmals dauerhaft verloren!
Die Polizei Niedersachsen rät daher dazu, Anhänge in Form von „zip-Dateien“, die sich an E-Mails mit fragwürdigen Forderungen befinden, nicht zu öffnen. Auf gar keinen Fall sollte der Aufforderung des Erpressers, 100 Euro oder mehr zu bezahlen, nachgegangen werden. Weiterhin sollte die Antivirensoftware und deren Virensignaturen aktuell und sämtliche offiziellen Windows-Updates installiert sein. Sollten Sie bereits solch eine E-Mail erhalten haben, erstatten Sie bei Ihrer Polizeidienststelle eine Anzeige.
Sichern Sie die E-Mail samt Anhang am besten auf einem Datenträger (USB-Stick, CD-Rom etc.) und bringen Sie diesen mit zur Anzeigeerstattung. Ist ihr PC bereits infiziert und evtl. sogar verschlüsselt, sichern Sie fotografisch die angezeigte Meldung nach dem Start des Rechners und erstatten Sie ebenfalls eine Anzeige. Für Hilfestellungen suchen Sie beispielsweise die Homepage www.botfrei.de auf, an der das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beteiligt ist.
Quelle: LKA Niedersachsen
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