ADFC: "Fahrradfahren nur bis 1,1 Promille"
Nicht nur betrunken Autofahren kann teuer werden. Auch betrunken Fahrradfahren kann Sie einige hundert Euro oder sogar den Führerschein kosten.
Bisher durfte ein Fahrradfahrer bis zu 1,6 Promille im Blut haben und konnte dafür nicht belangt werden. Doch damit ist vielleicht bald Schluss: Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hat nun eine Forderung nach einer Promille-Grenze bei 1,1 Promille gestellt.
SPD und Grüne dafür
Die Forderung des ADFC nach einer zusätzlichen Promille-Grenze von 1,1 für Radfahrer ist bei Verkehrsexperten von SPD und Grünen auf Zustimmung gestoßen. Das Radfahren mit Blutalkohol-Werten von 1,1 Promille bis unter 1,6 Promille – ab letzterem Wert gilt Radfahren als Straftat - soll nach dem Willen des Clubs zum Bußgeldtatbestand werden. "Wir sollten den Vorschlag des ADFC für eine neue Promillegrenze ernsthaft diskutieren", sagte Sören Bartol, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der "Welt".
Was denken Sie über Alkohol beim Fahrradfahren?
"Wer trinkt, sollte nicht aufs Fahrrad steigen"
Auch Grünen-Verkehrsexperte Anton Hofreiter zeigte sich offen für eine Debatte über einen neuen Grenzwert für Radfahrer."Bei stark steigendem Radverkehr ist es sicher sinnvoll, über Promille-Grenzen für Radfahrer nachzudenken." Allerdings betonte er, Unfallursache Nummer eins im Straßenverkehr sei immer noch überhöhte Geschwindigkeit bei Autofahrern. Das Ziel müsse eine weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit im Fahrradverkehr sein: "Generell sollte gelten: Wer trinkt, sollte nicht aufs Fahrrad steigen. Eine neue Promillegrenze kann ein Signal sein, dass Fahrradfahren mit Alkohol kein Kavaliersdelikt ist."
Laut amtlicher Verkehrsunfallstatistik ist die Zahl der unter Alkoholeinfluss verunglückten Radfahrer seit 2005 gesunken. 2010 lag die Zahl bei 3489 Radfahrern. Allerdings ging auch insgesamt die Zahl der Alkoholunfälle im Verkehr zurück, so dass der relative Anteil der Radler gestiegen ist. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer sieht bisher keinen Anlass, an der 1,6-Promille-Grenze zu rütteln oder eine abgestufte Promillegrenze wie bei Autofahrern einzuführen.
Infos zum Thema
Alle wichtigen Infos über Ihre Rechte als Fahrradfahrer im Straßenverkehr finden Sie hier | www.adfc.de
Foto: dpa
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