Ärger mit der Stromrechnung
Dreiste Rechnungen, inkompetente Call-Center Hotlines und eine mangelhafte EDV. Diese Vorwürfe erheben E.ON Avacon Kunden aus der Region Hannover. Mittlerweile vertritt eine Anwältin aus Hemmingen die empörten E.ON-Kunden.
"E.ON ruht sich noch immer auf ihrer Monopolstellung aus und sitzt Streitigkeiteneinfach aus, auf Kosten der Kunden", schreibt uns die Anwältin Jelena Bubikat. Und die beiden Situationen, die sie beschreibt, klingen tatsächlich - sagen wir mal - "merkwürdig".
Fall 1: Am Ende soll die Anwältin zahlen
Im
ersten Fall hatte eine Familie aus Arnum Ärger wegen Abschlagszahlungen
und einer zurückgezogenen Einzugsermächtigung. Trotz mehrerer
Absprachen wurde man sich offenbar nicht über die Zahlungsweisen einig.
E.ON verschickte schließlich "Sperrandrohungen". Das heißt, ein E.ON
Mitarbeiter kommt zu einem festgelegten Termin vorbei, zieht entweder
die fälligen Beträge ein, oder dreht Strom und Gas ab. Insgesamt elf mal
soll sich E.ON bei der Familie angekündigt haben, schreibt die
Anwältin. Ein Mitarbeiter erschien aber laut der Schilderung der
Anwältin nie. Stattdessen habe die Familie aber die Fahrtkosten von
jeweils 49 Euro in Rechnung gestellt bekommen - zweimal sogar doppelt.
Nachdem die Familie dann Anwältin Bubikat beauftragt hatte, wurde der Vorgang offenbar noch skuriler: Jetzt wurde die Anwältin von E.ON persönlich angeschrieben. Sie solle doch ihre Rückstände zahlen, sonst drohe ihr das Abstellen von Strom und Gas. Im Kundencenter waren die Schreiben an die Anwältin allerdings nicht bekannt.
Fall 2: 12.000 Euro-Rechnung für den Imbissbesitzer
Nach
der Übernahme eines Imbisses hat der Mandant von Anwältin Bubikat E.ON
um das Ablesen seines Stromzählers gebeten. Das Unternehmen versprach,
einen Mitarbeiter in den nächsten zwei Tagen vorbeizuschicken - niemand
sei jedoch gekommen, so Bubikat. Der Imbissbetreiber wechselte
inzwischen den Stromanbieter, der dann versuchte den E.ON-Vertrag zu
kündigen. Jedoch gab es keine Reaktion - weil der Mandant von Anwältin
Bubikat gar nicht als Kunde geführt wurde. Erst acht Monate nach der
Übernahme des Imbisses wurde also der Anbieterwechsel vollzogen. E.ON
verschickte dann zehn Monate später eine Rechnung über diese acht Monate
über satte 12.000 Euro. Und die waren nur geschätzt, da das Unternehmen
ja den ursprünglichen Zählerstand nicht festgestellt hatte. Nach
wiederholten Protesten wurde die Forderung auf 3.500 Euro reduziert.
Mehr könne man nicht tun. Der Imbissbesitzer allerdings will nicht
zahlen, im Gegenteil. Laut seiner Anwältin steht im Schadenersatz zu,
weil E.ON monatelang den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter
verhindert habe.
E.ON Avacon nimmt schriftlich Stellung
E.ON Avacon wollte uns zu den Vorwürfen kein Interview geben. Das Unternehmen teilte auf Hit-Radio Antenne-Anfrage per E-Mail mit, dass die Vorgänge aus seiner Sicht rechtlich einwandfrei seien und bleibt bei den Forderungen.
Link: Lesen Sie hier die Stellungnahme im Wortlaut.
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Fotos: dpa
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