Glücksspiel-Monopol gekippt
Das deutsche Monopol für Glücksspiel und Sportwetten ist unzulässig und gilt ab sofort nicht mehr. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.
Das Monopol hat zu viele Lücken
Die höchsten EU-Richter stellten zwar fest, grundsätzlich dürfe ein EU-Land den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken, wenn damit beispielsweise die Spielsucht bekämpft werden solle. Deutsche Gerichte, bei denen derzeit verschiedene Klagen privater Anbieter gegen das Monopol anhängig sind, hätten aber "Grund zu der Schlussfolgerung, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt". Soll heißen: Im deutschen Recht ist nicht wirklich eine klare Linie erkennbar, es wurde offenbar mit etwas sehr heißer Nadel zusammengestrickt.
So betrieben die Inhaber der deutschen Monopole Werbekampagnen, um mehr Gewinn zu machen. Und für andere, noch gefährlichere Spiele, beispielsweise an Automaten, gelte das Monopol nicht. "Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die deutsche Regelung dürfe "nicht weiter angewandt werden". In der Folge bedeutet das: der Gesetzgeber muss ran, um eine klare gesetzliche Linie festzulegen. Denn - siehe oben - grundsätzlich sind Beschränkungen zur Bekämpfung der Spielsucht in Europa möglich.
Foto: dpa




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