04.09.2012
Urteil

15-jähriger wurde wegen Facebook zum Auftrags-Killer

Nachdem ein Mädchen Gerüchte über eine 15-jährige bei Facebook streute, rächte sich die Betroffene, indem sie den Jungen beauftragte, sie umzubringen. Für den Mord bekam er 100 Euro. Seine Strafe: Ein Jahr Gefängnis und drei Jahre Zwangstherapie.

Im sogenannten „Facebook-Mord“ hat ein niederländisches Gericht den 15 Jahre alten Täter zur höchst möglichen Strafe verurteilt. Er hatte gestanden, ein gleichaltriges Mädchen erstochen zu haben - vermutlich im Auftrag von zwei anderen Jugendlichen, die sich für Mobbing im Internet rächen wollten. „Für diese Taten verdienst du die höchste Strafe“, sagte die Jugendrichterin Wendy Vierveijzer am Montag in Arnheim zum Angeklagten. Der 15-Jährige wurde wegen Mordes und versuchten Totschlags zu einem Jahr Jugendgefängnis und drei Jahren Zwangstherapie verurteilt.

Der Vater des Mädchens, Chun Nam Hau, war enttäuscht. „Ich habe meine Tochter verloren, und er bekommt ein Jahr Gefängnis“, sagte er unter Tränen. Er appellierte an die Politiker, das Strafrecht für Jugendliche zu verschärfen.

Facebook-Gerüchte waren der Auslöser

Auslöser des dramatischen Falls war böser Klatsch auf dem Netzwerk Facebook. Die 15-jährige Winsie hatte nach Darstellung der Staatsanwaltschaft verbreitet, dass ihre beste Freundin Polly Sex mit mehreren Jungen hatte. Dafür wollte sich Polly angeblich rächen. Wochenlang habe sie mit ihrem Freund ein Mordkomplott geschmiedet. Die beiden Anstifter sollen dem Täter zwischen 20 und 100 Euro gezahlt haben.

Richterin konsequent

Am 14. Januar hatte der Täter vorsätzlich auf Winsie im Eingang ihres Elternhauses in Arnheim eingestochen. „Ganz bewusst in Hals und Gesicht“, erklärte die Richterin. Zuvor soll er noch gerufen haben: „Sorry, ich muss das tun.“ Der Vater wurde beim Versuch, seiner Tochter zu helfen, ebenfalls mit dem Messer angegriffen. Das Mädchen starb fünf Tage später im Krankenhaus.

Das Motiv des bereits vorbestraften Täters bleibt unklar. Er ist Gutachten zufolge nur vermindert zurechnungsfähig und psychisch gestört. Seine Verteidiger führten an, dass die beiden Anstifter ihn unter Druck gesetzt hätten.

Das aber ließen die Richter nicht gelten. „Du hast soziale und psychische Störungen“, sagte Richterin Vierveijzer. „Dafür musst du behandelt werden.“ Das Urteil fiel noch höher aus als die von der Staatsanwaltschaft geforderten zwei Jahre Zwangstherapie in einer Anstalt für jugendliche Straftäter. Ein Jahr der Therapie wird allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Die Behandlung kann verlängert werden.

Erschütterung und Diskussion über das Jugendstrafrecht

Der Mord hatte die Niederlande erschüttert. Im Internet zeigten viele Niederländer ihre Empörung und forderten eine höhere Strafe. Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat erst 14 Jahre alt war, ist das nicht möglich. Der Vater des ermordeten Mädchens machte auch das Internet verantwortlich. „Die Gefahren durch Chatten und soziale Medien werden unterschätzt“, sagte er.

Das Verfahren gegen die Anstifter wird im Oktober fortgesetzt.

Foto: dpa

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