14.09.2012
Gerichtsurteil

Keine Vergewaltigung, weil sich das Opfer zu wenig gewehrt hat

Dieses Gerichtsurteil erschüttert momentan ganz Deutschland. Das Landgericht in Essen hat einen 31-Jährigen von der Vergewaltigung freigesprochen, weil sich das Opfer nicht genug gewehrt haben soll.

Das Essener Landgericht erklärte die Urteilsentscheidung damit, dass der Angeklagte nicht wusste, dass das Opfer "es" nicht wollte, so berichtete die Hertener Zeitung. Das Mädchen war zum damals gerade 15 Jahre alt. Der 31-jährige Mann soll zuvor seine Lebensgefährtin und eine Freundin aus der Wohnung geworfen haben. Die heute 18-Jährige gab bei ihrer Aussage an, dass sie alles über sich ergehen ließ, da sie Angst vor einem Wutausbruch des alkohol- und drogensüchtigen Mannes hatte.

"Nein, ich will nicht" reicht nicht aus

Nur einmal soll das Mädchen gesagt haben "Nein, ich will nicht". Laut Richterspruch reicht das nicht aus. Nach weiteren Berichten der Hertener Zeitung soll die Richterin gesagt haben, dass das Mädchen hätte fliehen oder um Hilfe rufen können.

Die Reaktionen auf das Urteil fallen deutschlandweit heftig aus. Das Gericht kritisierte seinerseits übrigens die Berichterstattung. Das Landgericht ließ verlauten "Entgegen des in der bisherigen Berichterstattung erzeugten Eindrucks hat die Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung nicht erklärt, der Angeklagte sei freizusprechen, weil das Opfer sich nicht gewehrt habe."Die Juristen berufen sich hierbei auf das Strafgesetzbuch. Denn danach ist das Urteil rechtmäßig. Lesen Sie hier den Paragraphen zu Vergewaltigung.

Der Angeklagte sitzt zur Zeit bereits im Gefängnis. Er hatte eine Freundin im Streit verprügelt und schwer verletzt.

Foto: Fotolia.com

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